Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1858. (35)

17. 
Regierungs-Blatt 
für das 
Königreich Württemberg. 
  
Ausgegeben Stuttgart Dienstag den 9. November 1858. 
Inhalt. 
Könizliche Dekrete. Finanz-Gesetz für die drei Jahre 1. Juli 1858—1861. 
Ve rfügungen der Devartements. Verfügung, betreffend die Umlage der Grund-, Gefäll-, Ge- 
bände= und Mewerbe dener für dast Eta-##iahr 1858 —12829. 
  
  
I1. Unmittelbare Königliche Dekrete. 
Finanz-Gesetz 
für die drei Jahre 1. Juli 1858—1861. 
Wilheln, 
von Gottes Gnaden König von Württemberg. 
Zu Feststellung des Staatshaushalts für die Finanzperiode vom 1. Juli 1858 bis 
0. Juni 1801 verordnen und verfügen Wir, nach Anyörung Unseres Geheimen-Raths 
und unter Zustimmung Unserer getreuen Stände, wie folgt: 
Art. 1. 
Der Staatsbedarf ist für den ordentlichen Dienst nach dem beigefügten Hauptfinanz- 
Etat festgesetzt:
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.