Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1858. (35)

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%„ NR 4. 
Regierungs-Blatt 
für das 
Königreich Württemberg. 
Ausgegeben Stuttgart Freitag den 19. März 1858. 
#5 Inhalt. 
öônigliche Dekrete. Keine. 
Verfügungen der Departements. Verfügung, betreffend die Bekanntmachung des Ergebnisses 
der vorgenommenen Pfründen-Ausscheidung. — Bekanntmachung, betreffend die Staatsfürsorge für 
di » . 
ie Denkmale der Kunst und des Alterthums 
  
  
1. Unmittelbare Königliche Dekrete. 
Keine. 
II. Verfügungen der Departements. 
Des Departements des Kirchen= und Schulwesens. 
Des Ministeriums des Kirchen= und Schulwesens. 
a) Verfügung, betreffend die Bekanntmachung des Ergebnisses der vorgenommenen Pfründen- 
Ausscheidung. 
* Unter Bezugnahme auf die Königl. Verordnung vom 21. December 1857 (Reg.Blatt 
4% 109 f..), betreffend die Bekanntmachung einer auf die Verhältnisse der katholischen 
5n rche im Königreiche bezüglichen Päbstlichen Bulle, wird andurch das Ergebniß der auf 
en Grund einer Untersuchung der Rechtstitel bei den seither landesherrlichen katholischen 
fründen zwischen der Königl. Regierung und der Kirchengewalt vorgenommenen Aus- 
beidung zur öffentlichen Kenntniß gebracht. 
Stuttgart den 9. März 1858. Rümelin.
	        
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