Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1858. (35)

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Unsere Minister der Justiz und der Finanzen sind mit der Vollziehung dieses Ge- 
setzes beauftragt. 
Gegeben Nizza, den 10. December 1858. 
Wilhelm. 
Der Justiz-Minister: 
Wächter-Spittler. 
Der Finanz-Minister: 
Knapp. Auf Befehl des Königs, 
Der Chef des Geheimen-Cabinets: 
Maucler. 
II. Verfügungen der Departements. 
A) Des Justiz-Departementéê. 
Des Justiz-Ministeriums. 
Verfügung, betreffend den Abonnementspreis des Regierungsblatts. 
Da der Abonnementspreis des Regierungsblatts vom 1. Januar 1859 an auf Einen 
Gulden für den Jahrgang herabgesetzt ist, so wird solches hiemit bekannt gemacht. 
Stuttgart den 23. November 1858. Wächter. 
B) Des Departements des Innern. 
Des Ministeriums des Innern. 
Bekanntmachung, betreffend die Genehmigung einer Aktiengesellschaft. 
Nachdem durch Entschließung des Ministerialraths vom 7. v. M. der unter der 
Firma „Württembergische Aktiengesellschaft für Fabrikation von Leim und Düngmitteln“ 
gegründeten Aktiengesellschaft auf den Grund der vorgelegten Statuten vie landesherrliche 
enehmigung ertheilt worden ist, so wird dieß unter dem Anfügen öffentlich bekannt ge- 
macht, daß die Gesellschaft ihren Wohnsitz in Reutlingen hat und daß ihr Gesellschafts- 
lapital mit dem Vorbehalte einer etwaigen Erhöhung bis zum Betrage von 350,000 Gul=
	        
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