Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1858. (35)

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Taxe der Gefässe: 
Grüne Gläser sammt Kork und Tektur 
bis zu 8 Unzen 3 kr. 
über 8 12 5 kr. 
„ 12 „ „ 24 „ .... .. 9k1·. 
JFür Gewichtsmengen über 12 Unzen sind starke Gläser entweder von der gewöhn= 
lichen Bouteillenform oder sogenannte Pfundgläser zu verwenden. 
Weiße Gläser bis zu 12 Unzen, wenn sie verlangt werden, werden um die Hälfte 
höher berechnet. 
Wenn bei Arzneilieferungen auf Rechnung öffentlicher Kassen an öffentliche Anstalten 
oder für Epidemieen Gläser oder Töpfe gereinigt zurückgegeben werden, so sind an dem 
Betrag der Rechnung abzuziehen: 
für grüne Gläser 
bis zu 8 Unzen 2 kr. 
über 8 12 3 kr. 
, 12 „ „ 24 6 kr. 
für thönerne Töpfe 
bis zu 2 Unzen 1 kr. 
über 2 " 8 2 kr. 
„24 4 kr. 
b) Bekanntmachung, betreffend einige Abänderungen der Tare der thierärztlichen Arzmei ittel. 
(Mit einer Beilage.) 
In Folge der neuestens vollzogenen Revision der bestehenden Taxe der tbierärztlichen 
Arzneimittel wird verfügt: 
1) Für die in der Beilage verzeichneten Arzneistoffe und Gefässe gelten bis zur nächst- 
künftigen Tare-Abänderung die beigefügten Preisbestimmungen. 
2) Für alle übrigen Artikel gelten die Bestimmungen der Taxe vom 26. August 1848. 
3) Die abgeänderten Preisbestimmungen treten mit dem 1. Januar 1859 in Wirksamkeie. 
Stuttgart den 24. December 1858. Geßler. 
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