Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1858. (35)

2%½ 
Regierungs-Blatt 
für das 
Königreich Württemberg. 
— 
J Ausgegeben Stuttgart Mittwoch den 2. Juni 1858. 
Inhalt. 
Königliche Dekrete. Reine. 
erfügungen der Departements. Verfügung, betreffend die Feststellung der Bezirke der Han- 
dels= und Gewerbe-Kammern in Stuttgart, Heilbronn, Reutlingen und Ulm. — Bekanntmachung, 
betreffend die Ertheilung der juristischen Persönlichkeit an den zu Gmünd gegründeten Unterstützungs- 
verein der katholischen Schullehrer Württembergs. — Bekanntmachung, betreffend die Verkehrsverhält- 
nisse zwischen dem Zollverein und den Jonischen Inseln. — Verfügung, betreffend die Stempelabgaben 
von Drucksachen. 
I. Unmittelbare Königliche Dekrete. 
Keine. 
II. Verfügungen der Departements. 
A) Des Departements des Innern. 
Des Ministeriums des Innern. 
a) Verfügung, betreffend die Feststellung der Bezirke der Handels= und Gewerbe-Kammern in 
Stuttgart, Heilbronn, Reutlingen und Ulm. 
se Zu Vollziehung der Königlichen Verordnung vom 17. Februar dieses Jahrs, betref- 
dd die Wahl der Mitgliever der Handels= und Gewerbe-Kammern, sind die Bezirke der 
bneels- und Gewerbe-Kammern in Stuttgart, Heilbronn, Reutlingen und Ulm mit 
bster Crmächtigung Seiner Königlichen Majestät vom 14. d. M., unter
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.