Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1858. (35)

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II. Verfügungen der Departements. 
A) Der Departements der Justiz und des Innern. 
Der Ministerien der Justiz und des Innern. 
Verfügung, betreffend die Reisekostenentschädigung der Notare aus Anlaß der Vormerkung der Gefäll- 
und Zehentablösungsschuldigkeiten in den Gemeindegüterbüchern. 
Zu Hebung entstandener Zweifel über die Berechnung der Reisekostenentschädigung, 
welche die Notare aus Anlaß der erstmaligen Einträge der Vormerkungen der Gefäll= und 
hentablösungsschuldigkeiten in den Gemeindegüterbüchern von den Gemeinvekassen an- 
msprechen haben, wird hiemit die Vorschrift des 8. 7 der Ministerialverfügung vom *- 
1853 dahin ergänzt, daß in dem Falle, wenn der Notar am Tage der Hinreise das Vor- 
nerkungsgeschäft zu vollenden und in seinen Amtesitz zurückzukehren nicht im Stande ist, 
owohl für die Hinreise als für die Rückreise eine Vergütung von je einem Gulden auf 
die Wegstunde stattfindet, daß dagegen, wenn der Notar am Tage der Hinreise das Ge- 
äft besorgen und in seinen Amtssitz zurückkehren kann, die Vergütung von einem Gulden 
auf die Wegstunde nur für die Entfernung des Amtssitzes von dem betreffenden Amtsorte, 
#omit nur einmal in Anspruch genommen werden darf. 
Stuttgart den 31. Mai 1858. Wächter. Linden. 
B8) Des Departements des Innern. 
Des Ministeriums des Innern. 
Verfügung, betreffend die Staatsprüfung der Apotheker. 
4 Zur Ergänzung der auf Grund der Verfügung des Ministeriums des Innern vom 
d. Juni 1812, betreffend die Prüfung der Apotbeker, ihrer Gehülfen und Lehrlinge, bei 
er Staatsprüfung für die selbstständige Ausübung des Apothekergewerbs bisher bestehen- 
en Prüfungsfächer wird hiemit verfügt, daß in Zukunft auch eine praktische Prüfung in 
er analytischen Chemie vorgenommen wird. Dieselbe wird erstmals bei der auf den 
e ptember I. J. fallenden Concurs-Prüfung stattfinden, was hiemit bekannt gemacht wird. 
Stuttgart den 18. Juni 1858. Linden. 
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Gedruckt bei G. Hasselbrink.
	        
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