190 Aus den Werkstätten des Betrugs.
Deutschland überhaupt nichts an und dem Papst lediglich die Bereitwilligkeit, nicht
etwa, mit Deutschland sich in irgendwelche Friedenserörterungen einzulassen,
sondern lediglich, bestimmte Angebote Deutschlands entgegenzunehmen. Das
ist eine glatte Selbstverständlichkeit; wenn zwei Völker miteinander im Streite
liegen, ist natürlich jedes von beiden jederzeit bereit, Angebote des andern entgegenzunehmen.
Sowohl die englische und französische Regierung wie die Kurie
haben die Erzbergersche Mär vom englischen Friedensangebot amtlich für unrichtig
erklärt.
Die Darstellung Erzbergers rückt noch mehr in das Licht einer berechneten Fälschung
durch den Satz: „Eine versöhnliche Haltung usw.“ Jeder Hörer und Leser
muß den Eindruck haben, er sei aus dem Angebot Englands herausgezogen. Das
Schreiben Balfours enthielt aber nicht die geringste Andeutung einer derartigen
Versöhnlichkeit; der Satz skammt vielmehr aus dem Begleitschreiben des Münchener
Nuntius und ist nicht etwa eine Meinung des Papftes oder Gasparris, sondern
eine gänzlich unverbindlich gefaßte persönliche Meinung des Nuntius Pacelli:
„Meinerseits möge mir gestaktet sein, der festen Uberzeugung Ausdruck zu geben,
daß Euer Exzellenz (Michaelis) .. .. sich unsterbliche Verdienste erwerben wird,
... wenn mit einer versöhnlichen Antwort der gute Fortgang der Friedensunter“
handlungen erleichtert wird.“
Erzberger fährt dann fort:
„Das war 1917 eine wohlbegründete, wohlüberlegte Friedensaktion einer
neutralen Macht, die wie wenige berufen war, die Idee der Völkerversöhnung
einzuleiten, und es wurde verlangt lediglich eine präzise Erklärung über Belgien.“
Auch das ist wieder falsch. Die päpfkliche Note verlangt nicht irgendeine präzise
Erklärung über Belgien, sondern r. „eine bestimmte Erklärung über die Absichten
der Kaiserlichen Regierung bezüglich der vollen Unabhängigkeit Belgiens
und der Entschädigung für den in Belgien durch den Krieg verursachten
Schaden; 2. eine gleichfalls bestimmte Angabe der Garantien für politische, ökonomische
und militärische Unabhängigkeit, welche Deutschland verlangt“. Also Unabhängigkeit
Belgiens, Schadenersatz und Offenlegung der deutschen Gegenforderungen
an Belgien. „Sei diese Erklärung befriedigend, so meint Eminenz (Gasparri) daß ein
bedeutender Schritt zu weiterer Entwicklung der Verhandlungen gemacht würde.“
1
.
Dann kommt die eigentliche Erzbergersche Anklage gegen Michaelis:
„Was aber geschieht in Berlin? Man würde es nicht für möglich halten: Vier
Wochen gibt man den Ministern keine Antwort. Ich muß aber noch einen Schritt
weitergehen. In einem Schreiben vom 24. 9. wird abgelehnt, eine Erklärung abzugeben.
Im heutigen Stadium, heißt es in der Antwort, sei die Regierung nicht
in der Lage, die Erklärung über Belgien und die gewünschten Bürgschaften auszusprechen,
weil die Vorbedingungen für Abgabe einer solchen Erklärung noch nicht genügend
geklärt seien. Also, ein amtlicher diplomatischer Berichk, für ein Volk, das
in höchster Not liegt, wird vier Wochen niche beantwortet, dann erklärt man ihn
nicht für genügend.“
Das Schreiben des Nuntius traf am s. September 1917 in Berlin ein; es
waren also bis zur Antwort am 24. September 19 Tage, nicht, wie Erzberger sagt,
vier Wochen verstrichen, eine bei der Wichtigkeit der Sache und der Schwere der
päpsllichen Forderungen durchaus nicht zu lange Frist. Aber das ist Nebensache.