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B) Des Departements des Innern.
Des Ministeriums des Innern.
Bekanntmachung, betreffend die Verleihung der juristischen Persönlichkeit an die Württembergische
Privat-F sicherungs-Gesellschaft in Stuttgart.
Nachdem vurch höchste Entschließung Seiner Königlichen Majestät vom
27. d. M. der Württembergischen Privat-Feuerversicherungs-Gesellschaft auf den Grund
der vorgelegten Statuten unter Vorbehalt der wohlerworbenen Rechte Dritter die juristische
Persönlichkeit gnädigst verliehen worden ist, wird dieß mit dem Anfügen öffentlich bekannt
gemacht, daß die Gesellschaft ihren Wohnsitz in Stuttgart hat.
Stuttgart den 30. April 1859. Linden.
C) Des Departements des Kirchen= und Schulwesens.
Des Ministeriums des Kirchen= und Schulwesens.
Verfügung, betreffend die Verhältnisse bei den niederen katholischen Convikten in Ehingen
und Rottweil.
In Vollziehung des Art. VIII. (a— I.) der unter dem 8. April 1857 mit der Römi-
schen Curie abgeschlossenen Uebereinkunft zu Regelung der Verhältnisse der Katholischen
Kirche in Württemberg ist die unter dem 20. September 1824 im Einverständnisse mit
dem Bischöflichen General-Vikariat erlassene Verfügung des Ministeriums des Innern
und des Kirchen= und Schulwesens, betreffend die Errichtung von zwei niederen Convikten
für die Zöglinge des katholisch-geistlichen Standes, einer Revision unterworfen worden,
und es wird nun an deren Stelle im Einverständnisse mit dem Bischöflichen Ordinariat
in Rottenburg zufolge höchster Genehmigung Seiner Königlichen Majestät vom
3. d. M. Nachstehendes verfügt:
I. Bestimmung der niederen Convikte.
S. 1. .
Die im Jahr 1824 errichteten zwei niederen Convikte sind zur Bildung und Er-
ziehung der Candidaten des katholischen geistlichen Standes während der Zeit ver
höheren Gymnasial-Studien bis zum Uebergang auf die Universität bestimmt.