Full text : Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1860. (37)

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Feuer-Versicherungs-Gesellschaften.  Bekanntmachung,  betreffend  die  Zulassung  der
bayerischen  Hypotheken=  und  Wechselbank  in  München  zum  Geschäftsbetrieb,  behufs  der
Versicherung  beweglichen  Vermögens  gegen  Feuersgefahr,  60;  desgl.  der  Preußischen
National-Versicherungsgesellschaft  in  Stettin,  61;  desgl.  der  Feuerversicherungsgesellschaft

„Thuringia“  in  Erfurt.  64.

Fleisch.  Verfügung,  betreffend  die  polizeiliche  Aufsicht  auf  den  Verkehr  mit  Fleisch.  37.

Flößerei.  Verfügung,  betreffend  die  veränderte  Festsegung  der  Anfangszeit  des  Langholzflößens
auf  der  Enz  und  Nagold.  10.

G.  .

Gantwesen.  Bekanntmachung,  betreffend  den  zwischen  der  Krone  Wuͤrttemberg  und  der  Mehrzahl
der  Schweizer  Kantone  bestehenden  Staatsvertrag  über  die  Behandlung  der  beiderseitigen
Staats-Angehörigen  in  Concurs-Fällen.  3.

Gebühren.  K.  Verordnung,  betreffend  die  Gebühren  der  Gerichtsbeisitzer.  1.

Geburtsscheine.  Verfügung  in  Betreff  der  Auefertigung  von  Geburtsscheinen  über  die  von
Ausländerinnen  im  Königreiche  geborenen  Kinder.  35.

Gerichtsbeisitzer.  Deren  Gebühren.  1.

Güterbuchswesen.  Verfügung,  betreffend  die  Vollziehung  der  für  die  Anlegung  und  Fort,
führung  der  Gemeindegüterbücher  ertheilten  Vorschriften.  79.

H.

Handel  und  Gewerbe.  Verfuͤgung,  betreffend  die  Pfechtung  von  Gefassen  aus  Glas  oder
Thon  für  den  Verkauf  von  Essig.  9.  K.  Verordnung,  betreffend  einen  weiteren  Zusatz-Vertrag
  zu  dem  —  zwischen  dem  Zollverein  und  dem  Königreiche  Sardinien  abgeschlossenen
Handels,  und  Schifffahrts-Vertrag.  51.  Verfügung,  betreffend  die  polizeiliche  Aufsicht
über  den  Verkehr  mit  Fleisch.  37.  Verfügung,  belreffend  die  Freigebung  des  Handels  mit
Tabak  und  Cigarren.  63.  Verfügung,  betreffend  die  Aufhebung  der  Prüfung  der  Ziegler.  78.

Heimathlose.  Bekanntmachung,  betreffend  den  Beiwitt  der  freien  Stadt  Lübeck  zu  der  Gothaer
Convention  wegen  der  Uebernahme  der  Heimathlosen.  35.

J.

Juristische  Personen.  Bekanntmachung,  betreffend  die  Verleihung  der  rechtlichen  Persönlichkeit
an  die  Orthopädische  Armen-Heilanstalt  „Paulinenhülfe“  in  Stultgart,  9;  an  die  „Schedler'sche
  Familienstiftung“  in  Stuttgart,  62;  an  die  „Augustenhülfe“  zu  Ebingen,  76;  an
den  „Georgen-Verein“  in  Stuttgart,  85;  an  die  „Paulinen-Pflege  in  Winnenden,  84;
an  die  „Schillerstiftung“  in  Stultgart,  139.  Bekanntmachung,  betreffend  den  mit  der  Lebensversicherungs=
  und  Ersparnißbank  in  Stuttgart  verbundenen  Capitalisten-Verein.  58.

K.

Kriegswesen.  Bekanntmachung,  betreffend  die  Erfüllung  der  Kriegsdienstpflicht  von  Seiten  der
Mitglieder  derjenigen  adeligen  Familien,  welche  sowohl  in  Württemberg  als  Baden  mit
vormals  reichunmittelbaren  Besitzungen  begütert  sind.  71.