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21. Ministerium des Innern. Verfügung, betreffend die Gebäude-Brandschadens-Umlage für
das Jahr 1863. 268.
December.
11. Ministerien der Justiz, der auswärtigen Angelegenheiten und des Innern.
Bekanntmachung, betreffend eine mit mehreren Zollvereins-Regierungen getroffene Vereinbarung
über gegenseitig zu gewährenden gesetzlichen Schutz von Waarenbezeichnungen. 261.
18. Medicinal-Collegium. a) Bekanntmachung, betreffend einige Abänderungen der Taxe der
Arzneimittel. 269. b) Bekanntmachung, betreffend einige Abänderungen der Tare der thierärztlichen
Arzneimittel. 279. ·
19. Finanz-Ministerium. Bekanntmachung, betreffend das neue 3½procentige Staatsanlehen. 283.
24. Ministerien der Justiz, der auswärtigen Angelegenheiten und des Innern.
Bekanntmachung, betreffend eine mit mehreren Zollvereins-Regierungen getroffene Vereinbarung
über gegenseitig zu gewährenden gesetzlichen Schutz von Waarenbezeschnungen. 285.
II.
Alphabetisches Sachregister.
A.
Abgaben. Bekanntmachung, betreffend die Zulässigkeit einer Vorausentrichtung der Rheinschifffahrtsabgaben.
147.
Abgeordnete. K. Verordnung, betreffend die Anordnung einer neuen Wahl der Abgeordneten zur
zweiten Kammer der Ständeversammlung. 4. Verfügung, betreffend die Vornahme dieser
Wahl. 5. K. Verordnung, betreffend die Einberufung der Ständeversammlung. 107.
Acciseämter. Verfügung, betreffend die Errichtung von Grenzacciseämtern in Laibach, Cameralamte
Schönthal, und in Roigheim, Cameralamts Neuenstadt. 183.
Actiengesellschaften. Bekanntmachung, betreffend; den „Heilbronner Wohnungsverein“. 33.
Die „Baumwollspinnerei Wangen im Allgäu“". 146. Die „Zuckerfabrik Böblingen.“ 191.
Amtskörperschafts-Beamte. Verfügung, betreffend die Gehalte derselben. 181.
Arzneimittel. Bekanntmachung, betreffend einge Abänderungen der Tare der Arzneimittel. 269.
Bekanntmachung, betreffend einige Abänderungen der thierärztlichen Arzneimittel. 279.
Auswärtige Angelegenheiten. K. Verordnung, betreffend die Bekanntmachung eines Handels=
und Schifffahrts-Vertrags zwischen den Staaten des deutschen Zollvereins einerseits
und dem Freistaate Paraguay andererseits. 129.