Full text : Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1862. (39)

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B.

Bezirks-Veränderung.  Verfügung,  betreffend  eine  veränderte  Eintheilung  der  Notariatsbezirke
  im  Oberamte  Balingen.  143.
Brandschadens-Umlage  pro  1863.  268.
C.

Cameralämter.  Verfügung,  betreffend  die  Uebertragung  der  den  Oberamtspflegen  bei  der  Pensions=
  und  der  Wittwenkasse  der  Volksschullehrer  zugewiesenen  Geschäfte  an  die  Cameralämter.
  162.
Centralstelle  für  Landeskultursachen.  Bekanntmachung,  betreffend  die  Errichtung  einer
solchen.  146.
D.

Dramatische  Werke.  Gesetz,  betreffend  den  Schutz  dramatischer  und  musikalischer  Werke  gegen
unbefugte  Aufführung.  1.
E.

Ehesachen.  Gesetz,  betreffend  die  Diepensation  von  dem  Chehindernisse  der  Verwandtschaft  oder
Schwägerschaft  bei  Eingehung  gemischter  Ehen.  42.

Eisenbahnen.  Gesetz,  betreffend  den  Bau  weiterer  Eisenbahnen  in  der  Finanzperiode  185⅛/.4  und
die  Vermehrung  der  Betriebsmittel  der  bestehenden  Eisenbahnen.  31.  Verfügung,  betreffend
  die  Transportordnung  für  den  Güterverkehr  auf  den  Württembergischen  Staatseisen--bahnen.
  198.

Erdöl.  Bekanntmachung,  betreffend  das  amerikanische  Steinöl  (Erdöl,  Petroleum.).  262.

Estafetten=  und  Ertraposttare  pro  1863/68.  106.

F.
Feldmesser.  Verfügung,  betreffend  die  Gebühren  derselben.  170.  S.  auch  unter  Oberamtsgeometer.

Feldwege.  Gesetz  über  Feldwege,  Trepp=  und  Ueberfahrts-Rechte.  91.
Finanzgesetz  für  die  drei  Jahre  1861/6.  19.
Flößerei.  Verfügung,  betreffend  die  Berechtigung  zur  Floßführung  auf  dem  Neckar.  108.

G.

Gebäude-Brandschadens-Umlage  für  das  Kalenderjahr  1863.  268.

Gebühren  der  Feldmesser.  170.

Gehalte.  Verfügung,  betreffend  die  Gehalte  der  Amtskörperschafts=  und  Gemeindediener.  181.

Geistiges  Eigenthum.  Geseg,  betreffend  den  Schutz  dramatischer  und  musikalischer  Werke  gegen
unbefugte  Aufführung.  1.

Gemeinde-Beamte.  Verfügung,  betreffend  die  Gehalte  derselben.  181.