Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1863. (40)

17 
B) Des Finanz-Departements. 
Des Finanz-Ministeriums. 
Verfügung, betreffend die Competenz-Erweiterung des Grenz-Acciseamts Mühringen, Cameralamts 
Horb, und die Errichtung eines Grenz-Acciseamts in Bitz, Cameralamts Balingen. 
Dem Grenz-Acciseamt Mühringen, Cameralamts Horb, welches bis jetzt nur zur 
Controlirung von Bier-Ein= und Ausfuhren berechtigt war, sind nunmehr die weiteren Be- 
fugnisse der Controlirung des Verkebrs mit Wein, Obstmost, Branntwein und Malz bei- 
gelegt worden. . 
Deßgleichen ist in Bitz, Cameralamts Balingen, ein Grenz-Acciseamt mit der Befug- 
niß der Controlirung der Ein= und Ausfuhr von Wein, Obstmost, Branntwein, Bier und 
Malz errichtet worden. 
Vorstehendes wird unter Bezugnahme auf die Bekanntmachung vom 27. Januar 
1853 (Reg. Blatt S. 33) hiemit zur allgemeinen Kenntniß gebracht. 
Diese Verfügung tritt mit dem 1. April d. J. in Wirksamkeit. 
Stuttgart, den 19. März 1863. Sigel. 
# Ao.diserrns
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.