Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1863. (40)

, 
Regierungs-Blatt 
für das 
Königreich Württemberg. 
  
Ausgegeben Stuttgart Donnerstag den 15. October 1863. 
Inhalt. 
Königliche Dekrete. Königliche Verordnung, betreffend die Leitung der württembergischen Bodensee- 
und Neckardampfschifffahrtsanstalt. # 
Verfügungen der Devartements. Verfügung, betreffend die auf den Inhaber lautenden Schuld- 
verschreibungen, welche zu pflegschaftlichem Vermögen gebören. — Bekanntmachung, betreffend die Ein- 
sendung von Marktanzeigen. — Bekanntmachung, betreffend die Namensveränderung des Weilers Höfen. 
I. Unmittelbare Königliche Dekrete. 
Königliche Verordnung, 
betreffend die Leitung der württembergischen Bodensee= und Neckardampfschifffahrts-Anstalt. 
Wilhelmn, 
von Gottes Gnaden König von Württemberg. 
Da es wegen der nahen Beziehungen zwischen dem Betrieb der württembergischen 
Staatseisenbabnen und dem Danpsschifffabrtsbetrieb auf dem Bodensee und Reckar als 
zweckmäßig erscheint, daß diese Anstalten unter eine gemeinschaftliche Verwaltung gestellt 
werden, so verordnen und verfügen Wir, auf den Antrag des Finanzministeriums und 
nach Vernehmung Unseres Geheimen-Raths, wie folgt: 
8. 1. 
Die Leitung des Betriebs und der Verwaltung der württembergischen Bodensee= und 
Neckardampfschifffahrt, welche bisher der Centralbehörde für die Verkehrsanstalten un- 
mittelbar zugestanden hat, wird für die Zukunft der Eisenbahndirektion übertragen.