Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1863. (40)

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W 18. 
Regierungs-Blatt 
für das 
Königreich Württemberg. 
  
Ausgegeben Stuttgart Donnerstag den 24. December 1863. 
Inhalt. 
Königliche Dekrete. Keine. 
Verfügungen der Deprartements. Bekanntmackung, betreffend einige Abänderungen der Taxe der 
Arzneimittel. (Mit einer Beilage.) — Bekanntmachung, betreffend einige Abänderungen der Taxe der 
thierärztlichen Arzneimittel. (Mit einer Beilage.) 
I. Unmittelbare Königliche Dekrete. 
Keine. 
II. Verfügungen der Departements. 
Des Departements des Innern. 
Des Medicinal-Collegium. 
a) Bekanntmachung, betreffend einige Abänderungen der Tare der Azzneimittel. 
(Mit einer Beilage.) " 
tJn Folge der neuestens vollzogenen Revision der Arzneitaxe wird Folgendes ver- 
1) Für die in der Beilage bezeichneten Arzneistoffe, Arbeiten und Gefässe gelten bis 
zur nächstkünftigen Taxe-Abänderung die beigefügten Preisbestimmungen. 
2) Für alle andern Artikel gelten die Bestimmungen der Arzneitaxe vom 27. Oktober 
1847. 
3) Die abgeänverten Bestimmungen treten mit dem 1. Januar 1864 in Wirk- 
samkeit. 
Stuttgart den 18. December 1863. Geßler. 
Aumerkung. Für den Bedarf der Apotheker sind von gegenwärtigen Verfügungen mehr 
Abdrücke als gewöhnlich gemacht worden und kann das Eremplar um den Preis von sechs Kreuzern 
bei der Expedition des Regierungsblaus abgelangt werden.
	        
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