Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1863. (40)

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Taxe der (Neceptur-) Arbeiten. 
Mit Rücksicht auf den gestiegenen Preis des Semen Lxycopodii wird Folgendes be- 
stimmt: „ 
Für vie Bereitung von Pillen, nemlich die Mengung und Formation derselben, 
mit Einschluß der Bestreuung mit einem Pulver, dessen Taxpreis nicht hö- 
ber als 1 Kreuzer für die Drachme steht, und mit Einschluß der Ausfer- 
tigung und Signirung wird berechnet: 
bis auf 30 Pillen .. 4 kr. 
über 30 Pillen bis zu 120 rrrrn für je wei- 
tere 30 Pilllen .. . 2kr. 
über 120 Pillen für je weitere 30o Pillen .. Ikr. 
Wenn zur Bestreuung ein Pulver von höherem Werth verordnet wird, so wird die 
erfordert gewesene Menge desselben besonders berechnet. 
Taxe der Gefässe: 
Grüne Gläser sammt Kork und Tektur 
bis zu 8 Unzen. RNRlbkr. 
über 8 ,„ 1222 kr. 
„ 12 „ „ 24 „ kr. 
Für Gewichtsmengen über 12 Unzen a nd arte Gläser entweder von der gewöhn- 
lichen Bouteillenform over sogenannte Pfundgläser zu verwenden. 
Weiße Gläser bis zu 12 Unzen, wenn sie verlangt werden, werden um die Hälfte 
höber berechnet. 
Wenn bei Arzneilieferungen auf Rechnung öffentlicher Kassen an offentliche Anstalten 
over für Epidemieen Gläser oder Töpfe gereinigt zurückgegeben werden, so sind von dem 
Betrag der Rechnung abzuziehen:
	        
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