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Deutschland.
Eifer für den heiligen Glauben und seine Liebe zur Kirche und zur Freiheit
offenbart; sie fordert deshalb alle Mitglieder der katholischen Vereine auf,
in der Leistung des Peterspfennigs nicht nur selbst fortzufahren, sondern
auch dafür bei Anderen nach Möglichkeit zu wirken.“
11. Sept. (Nassau) lehnt wie Hannover den Handelsvertrag mit
Frankreich indirecte ab.
Depesche an Preußen: „Die herzogl. Regierung erklärt sich vollkommen
geneigt, sich dem preuß.-französ. Handelsvertrage anzuschließen, wenn sämmtliche
Zollvereinsregierungen ihren Beitritt zu diesem Vertrage erklären werden. Unverkennbar
würden die in dieser Sache noch obwaltenden Schwierigkeiten vermieden
worden sein, wenn vor Abschluß des in Rede stehenden Handelsvertrags
einer Zollconferenz der Inhalt desselben zur Berathung und eingehenden
Erwägung aller Detailbestimmungen vorgelegt worden wäre. Noch
jetzt bin ich der Ueberzeugung, daß ohne eine solche nachträgliche Conferenz
eine allseinige Uebereinstimmung kaum zu erzielen sein dürfte. In dieser
Conferenz würde alsdann auch die nothwendige und ersehnte Regelung der
handelspolitischen Beziehungen zu Oesterreich, anschließend an die Stipu—
lationen des Vertrags von 1853, welchen die herzogl. Regierung als in
voller Gültigkeit bestehend betrachtet, zum Austrag gebracht werden können.“
13.„ Versammlung der deutschen Forst= und Landwirthe in Würzburg.
15.„ (Bundestag). Die Bundescommission für eine gemeinschaftliche
Civilproceßordnung tritt in Hannover zusammen.
18.„ (Hannover), von Preußen zu einer in die Sache selbst eingehenden
Rückäußerung über den Handelsvertrag mit Frankreich
aufgefordert, lehnt es ab, glaubt dagegen die Ansicht aussprechen
zu sollen, „daß die erstrebte Einigung der Zollvereinsstaaten am
sichersten durch ein Eingehen auf Verhandlungen mit Oesterreich
über dessen bekannte Propositionen zu erreichen sein dürfte.“
„ Versammlung der deutschen Naturforscher und Aerzte in Karlsbad.
19.„ (Preußen) lehnt die Aufforderung Oesterreich's, den Handelsvertrag
durch die Ablehnung Bayern's und Württemberg's als
gescheitert zu betrachten und mit ihm über eine Zolleinigung einzutreten,
ab.
Die Depesche an Oesterr. führt aus, daß Preußen die Verträge v. 2. Aug.
keineswegs als gescheitert betrachte, da das Hervortreten einer Meinungsverschiedenheit
über eine große handelspolitische Maßregel nicht sofort als gleichbedeutend
mit der Verwerfung derselben aufgefaßt werden könne, es vielmehr
in ähnlichen Fällen schon öfter gelungen sei, anfängliche Meinungsverschiedenheiten
im Wege weiterer Verhandlung auszugleichen. Eine andere Auffassung
würde die Möglichkeit jeder Entwickelung in der Gesetzgebung des
Zollvereins ausschließen, weshalb man auch ferner den durch die Rückäußerungen
nach München und Stuttgart eingeschlagenen Weg innehalten müsse,
einen Weg, der sich als dem Interesse des Zollvereins entsprechend bewährt
habe; die Gründe, aus denen man früher den Zeitpunkt für Eröffnung der
Verhandlungen mit Oesterreich noch nicht für eingetreten erachtet, seien also
auch heute noch vorhanden, und da Oesterreich selbst zugestanden, daß es
das Recht, diesen Zeitpunkt zu bestimmen, nicht ausschließlich in Anspruch
nehmen könne, so könne es nicht überraschend sein, wenn Preußen an seinen
Bedenken festhalte.