Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1864. (41)

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b) Französische Sprache. 
Vollständige Kenntniß der Grammatik; Fertigkeit im mümlichen Uebersetzen eines 
prosaischen oder poetischen Stücks ins Deutsche mit hinreichender Kenntniß ver Synonymen; 
korrekte schriftliche Uebertragung eines deutschen Originalstücks ins Französische, Bekannt- 
schaft mit der klassischen Literatur der neueren Zeit; Abfassung eines französischen Auf- 
satzes über ein gegebenes Thema; Uebung im Sprechen. 
c) Englische Sprache. 
Bollständige Kenntniß der Grammatik; Fertigkeit im mündlichen Uebersetzen eines 
prosaischen oder poetischen Stücks in Deutsche; korrekte schriftliche Uebertragung eines 
veutschen Originalstücks ins Englische; Uebung im Sprechen. 
4) Geschichte. 
Eingebendere Kenntniß der allgemeinen, insbesondere aber der neueren Geschichte. 
ee) Geographie. 
Eingehendere Kenntniß der topischen und der historisch-politischen Geograpbie. 
f Freiwillige Fächer. 
Der Candidat erhält Gelegenbeit sich im Lateinischen und Italienischen prüfen zu 
lassen. 
B) Für die mathematisch-naturwissenschaftliche Richtung: 
a) Mathematik. 
Geometrische Analysis; sphärische Trigonometrie; niedere Analysis# analhtische 
Geometrie (auch mit Anwendung der Differential= und Integralrechnung); darstellende 
Geometrie; mathematische Geographie; praktische Geometrie; 
b) Naturlehre. 
Eingehende Kenntniß der Pbysik und der physikalischen Instrumente; Bekamntschaft 
mit der Geschichte der Physik; Anwendung ver Physik auf Geographie; Mechanik mit An- 
wendung der höheren Analgysis. 
c#) Chemie, 
und zwar mit Räcksicht auf ihre technische und analg#tische Seite. 
d) Naturgeschichte. 
Genauere Bekanntschaft mit einem der drei Naturreiche nach der Wahl des Candidaten. 
8. 7. 
Die Bedingungen der Zulassung zur Reallehrerprüfung find:
	        
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