Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1864. (41)

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15. 
Negierungs-Blatt 
für das 
Königreich Württemberg. 
  
Ausgegeben Stuttgart Samstag den 13 August 1864. 
Inhalt. # — 
Königliche Dekrete. Gesch, betreffend die Festietzung der Cirilliste für die Regierungszeit Seiner 
Majestät des Königs. — Gesetz, betreffend die Forterhebung der Steuern. 
Verfügungen der Derartements. Verfügung, betreffend die Auslegung des §. 1 des Jurtediktione. 
vertrags zwischen den Kronen Württemberg und Bayern vom 7. Mai 1821, sowie des Punkts IEll. 
der erläuteinden Ministerialrerfügung vom 14. August 1857. 
I. Unmittelbare Königliche Dekrete. 
A) Gesetz, 
betreffend die Festsetzung der Civilliste für die Regierungszelt Seiner Majestät des Königs. 
Karl, 
ovon Gottes Gnaden König vLon Württemberg. 
Nach Anbsrung Unseres Gebeimen-Ratbs und unter Zustimmung Unserer getreuen 
Stände verfügen und verordnen Wir wie folgt: 
Artikel 1. 
In Vollziehung der §S§. 103 und 104 der Verfassungsurkunde wird die Civilliste für 
Unsere Regierungszeit auf jährliche
	        
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