Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1864. (41)

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Regierungs-Blatt 
Königreich Württemberg. 
  
Ausgegeben Stuttgart Domnerstag den 1. September 1864. 
Inhalt. 
Königliche Dekrete. Keine. 
Verfügungen der Departements. Bekanntmachung, betreffend dle Verlekhung der Rechte elner juristischen 
Person an den Schlachthaus-Verein in Stuttgart. — Verfügung, betreffend die Umlage der Grund-, 
Gefäll-, Gebäude= und Gewerbesteuer auf die ersten 0 Monate des Jahres 1864/65. 
  
I. Unmittelbare Königliche Dekrete. 
Keine. 
II. Verfügungen der Departemente. 
A) Des Departements des Innern. 
Des Ministeriums des Innern. 
Bekanntmachung, betreffend die Verleihung der Rechte einer juristischen Person an den Schlachthaus- 
Verein in Stuttgatt. 
Nachdem durch Entschließung des K. Minister-Raths vom 23. d. M. dem von des 
Stuttgarter Ochsenmezgern gegründeten „Schlachthaus-Verein in Stuttgart“ auf den 
Grund der vorgelegten Statuten und unter Vorbehalt der Rechte Dritter die Rechte einer 
juristischen Person verliehen worden sind; so wird dieses biemit zur öffentlichen Kenntniß 
gebracht. 
Stuttgart den 26. August 1864. 
Für den Minister: 
Fleischbauer.
	        
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