Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1864. (41)

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18. 
RNegierungs-Blatt 
für das 
Königreich Württemberg. 
  
Ausgegeben Stuttgart Dienstag den 27. September 1864. 
Inhalt. 
Königliche Dekrete. Keine. 
Verfügungen der Departements. Verfügung, betreffend die Erledigung von Uebergangsscheinen 
durch das Aceiseamt Gerabronn. — Verfügung, betreffend die Aufbebung und Errlchtung von Grenz- 
Aceiseämtern. — Bekanntmachung der an den württembergischen Eisenbahnstationen bestehenden Grenz- 
Acciseämter. 
  
I. Unmittelbare Königliche Dekrete. 
Keine. 
II. Verfügungen der Departementc. 
Des Finanz-Departementê. 
Des Finanz-Ministeriums. 
a) Verfügung, betreffend die Erledigung von Uebergangsscheinen durch das Acciseamt Gerabronn. 
Die nach diesseitiger Verfügung vom 27. Januar 1853 (Reg. Bl. S. 33.) §. 2. 
zweiter Absatz, den Haupt= und Nebenzollämtern und den Grenzacciseämtern, an deren 
Sit sich keine Zollstelle befindet, zugestandene Befugniß zur Erhebung der Uebergangssteuer 
und Erledigung der Uebergangsscheine wird hiemit auch dem Acciseamt Gerabronn, 
Cameralamts Roth am See, eingeräumt. 
Stuttgart, den 31. August 1864. 
Sigel.
	        
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