Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1864. (41)

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Mit der Vollziebung gegenwärtiger Verordnung, welche sofort in Wirksamkeit tritt, 
sind Unsere Ministerien der auswärtigen Angelegenheiten und der Finanzen beauftragt. 
Gegeben, Stuttgart, den 21. Oktober 1864. 
Karl. 
Der Minister Der provisorische Chef 
der auswärtigen Angelegenheiten: des Finanz-Departements: 
Varnbüler. Renner. 
II. Verfügungen der Departemente. 
Des Finanz-Departements 
Des Finanz-Ministeriums. 
Bekanntmachung in Betreff eines weiteren an den württembergischen Eisenbahnstationen errichteten 
Grenz-Acciseamts. 
Nachdem das Acciseamt Oethlingen, Cameralamts Kirchheim u. T,. wegen der an 
viesem Orte befindlichen Station der Kirchbeim u. T.-Unterboihiger Privat-Eisenbahn 
mit den Funktionen eines Grenz-Acciseamts ausgestattet worden ist, so wird dieß unter 
Beziehung auf die Verfügung vom 18. September d. J. (Reg. Blatt S. 150) und das 
verselben angehängte Verzeichniß der an den württembergischen Eisenbahnstationen bestehen- 
den Grenz-Acciseämter, Abtheilung VII., hiemit zur öffentlichen Kenntniß gebracht. 
Stuttgart den 10. Oktober 1864. Renner.
	        
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