Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1864. (41)

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2. Central-Leitung des Wohlthätigkeits-Vereins. 
Bekanntmachung, betreffend die Würltembergische Spar-Casse. 
Seine Königliche Majestät haben durch höchste Entschließung vom 4. d. M. auf 
die an Höchstdieselben gerichtete Bitte der Vorsteher der Württembergischen Spar-Casse 
die seither von Höchstdero verewigtem Herrn Vater, des höchstseligen Königs Wil- 
helm Majestät, gemäß den Grundbestimmungen der Spar-Casse bei dieser Anstalt aus- 
geübten Prärogative gleichfalls zu übernehmen und damit gedachte Anstalt unter Höchst 
Ibre besondere Fürsorge zu stellen gnädigst geruht. 
Auch haben Ihre Majestät die Königin mit Höchster Genehmigung Seiner Kö- 
niglichen Majestät der an Höchstdieselben — mit Beziehung auf vie Gründung der Spar- 
Casse durch die verewigte Königin Catharina — gerichteten Bitte um Uebernahme des Pro- 
tektorates über die genannte Anstalt zu entsprechen rie Gnade gehabt. 
Mit dankbarer Freude veröffentlichen wir viese höchsten Entschließungen, welche dem 
allgemeinen Vertrauen in die so vielen Segen verbreitende Anstalt der Württembergischen 
Spar-Casse neue Kräftigung zu verleiben in hohem Grade geeignet sind. 
Stuttgart, den 7. November 1864. 
Gärttner. 
C) Des Finanz-Departemente. 
Des Finanz-Ministeriums. 
à) Bekanntmachung, betreffend die Verleihung des Titels „Forstmeister“ an die Forstamtsvorstände. 
Nachdem Seine Königliche Majestät vermöge höchster Entschließung vom 19. Ok- 
tober d. J. den Vorständen der Forstämter anstatt des bisherigen Titels „Oberförster" 
den Titel „Forstmeister", übrigens mit Belassung der bisherigen Rangverhältnisse dieser 
Diener, zu verleihen geruht haben, so wird vieses hiemit zur öffentlichen Kenntniß gebracht. 
Stuttgart, den 22. Oktober 1864. 
Renner.
	        
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