19
* 4.
Regierungs-Blatt
für das
Königreich Württemberg.
Ausgegeben Stuttgart Samstag den 20. Februar 1864.
— ryoanl
Königliche Dekrete. Gesetz, betreffend die Verwllligung elner Anerkennung für den blsherigen Präsidenten
der Kammer der Abgcordneten, Staatsrath v. Nömer.
Verfügungen der Departements. Bekanntmachung, betreffend die Uebergangsstraßen für den Salztransit
zwischen Württemberg und den Hehenzollern'schen Landen. — Verfügung, betreffend die Bekanntmachung
des Nachtrags zu dem Vertrag über dle telegrophische Correspondenz zwischen dem
deutsch-österrelchischen Telegraphen-Verein und der Schweiz.
I. Unmittelbare Königliche Dekrete.
Gesetz,
betreffend die Verwilligung einer Anerkennung für den bisherigen Präsidenten der Kammer der
Abgeordneten, Staatsrath v. Römer.
Wilhelm,
von Gottes Gnaden König von Württemberg.
Nach Anhsrung Unseres Geheimen-Rathes und unter Zuslimmung Unserer getreuen
Stände verordnen und verfügen Wir, wie folgt:
Art. 1.
Dem bisberigen Prässoenten der Kammer der Abgeordneten, Staatsrath v. Römer,
wird eine vom Tage der Niederlegung des Präsidiums zu berechnende Pension von jährlichen
— dreitausend Gulden — aus der Staatskasse bewilligt.