Full text : Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1864. (41)

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*  4.
Regierungs-Blatt
für  das

Königreich  Württemberg.

 

Ausgegeben  Stuttgart  Samstag  den  20.  Februar  1864.

—  ryoanl

Königliche  Dekrete.  Gesetz,  betreffend  die  Verwllligung  elner  Anerkennung  für  den  blsherigen  Präsidenten
  der  Kammer  der  Abgcordneten,  Staatsrath  v.  Nömer.

Verfügungen  der  Departements.  Bekanntmachung,  betreffend  die  Uebergangsstraßen  für  den  Salztransit
  zwischen  Württemberg  und  den  Hehenzollern'schen  Landen.  —  Verfügung,  betreffend  die  Bekanntmachung
  des  Nachtrags  zu  dem  Vertrag  über  dle  telegrophische  Correspondenz  zwischen  dem
deutsch-österrelchischen  Telegraphen-Verein  und  der  Schweiz.

I.  Unmittelbare  Königliche  Dekrete.
Gesetz,

betreffend  die  Verwilligung  einer  Anerkennung  für  den  bisherigen  Präsidenten  der  Kammer  der
Abgeordneten,  Staatsrath  v.  Römer.

Wilhelm,
von  Gottes  Gnaden  König  von  Württemberg.

Nach  Anhsrung  Unseres  Geheimen-Rathes  und  unter  Zuslimmung  Unserer  getreuen
  Stände  verordnen  und  verfügen  Wir,  wie  folgt:
Art.  1.
Dem  bisberigen  Prässoenten  der  Kammer  der  Abgeordneten,  Staatsrath  v.  Römer,
wird  eine  vom  Tage  der  Niederlegung  des  Präsidiums  zu  berechnende  Pension  von  jährlichen
  —  dreitausend  Gulden  —  aus  der  Staatskasse  bewilligt.