Regierungs-Blatt
Königreich Württemberg.
Ausgegeben Stuttgart Donnerstag den 29. December 1864.
Juyhalt.
Königliche Dekrete. K. Verordnung, betreffend die Abänderung der Statuten des Ordens der Württembergischen
Krone. — K. Verordnung, betreffend die Presse und das Vereinswesen.
Verfügungen der Departements. Bekanntmachung, betreffend das Haus der Barmherzigkelt
in Wildberg. — Verfügung, betreffend die Aversal-Vergütungen der Gebäude-Brand-Versicherungs-Anstalt
an die Gemeindepflegen für die in ihrem Namen zu bestreitenden Verwaltungskosten.
!I. Unmittelbare Königliche Dekretc.
A) Königliche Verordnung,
betreffend die Abänderung der Statuten des Ordens der Württembergischen Krone.
Wir Karl,
von Gottes Gnaden König von Württemberg.
thun kund und fügen hiemit zu wissen:
Wir haben Uns bewogen gefunden, in dem Artikel 4 der Statuten des Ordbens der
Württembergischen Krone folgende Aenderungen eintreten zu lassen:
Großkreuzen jenes Ordens, welche Mitglieder Unseres Königlichen Hauses over anverer
regierender Häuser sind, werden Wir fortan Sterne zu tragen verleihen, bei welchen
die Ordenszeichen in der Mitte auf schwarzen, statt, wie bei den übrigen Großkrenzen,
auf silbernen, von karminrother Einfassung umgebenen Felvern sich befinden; auch werden
Wir fortan jenen Großkreuzen das Ordenszeichen nicht, wie den übrigen Großkreuzen, an
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