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Regierungs-Blatt

Königreich  Württemberg.

 

Ausgegeben  Stuttgart  Donnerstag  den  29.  December  1864.

 

Juyhalt.
Königliche  Dekrete.  K.  Verordnung,  betreffend  die  Abänderung  der  Statuten  des  Ordens  der  Württembergischen
  Krone.  —  K.  Verordnung,  betreffend  die  Presse  und  das  Vereinswesen.
Verfügungen  der  Departements.  Bekanntmachung,  betreffend  das  Haus  der  Barmherzigkelt
in  Wildberg.  —  Verfügung,  betreffend  die  Aversal-Vergütungen  der  Gebäude-Brand-Versicherungs-Anstalt
  an  die  Gemeindepflegen  für  die  in  ihrem  Namen  zu  bestreitenden  Verwaltungskosten.

!I.  Unmittelbare  Königliche  Dekretc.

A)  Königliche  Verordnung,
betreffend  die  Abänderung  der  Statuten  des  Ordens  der  Württembergischen  Krone.

Wir  Karl,
von  Gottes  Gnaden  König  von  Württemberg.

thun  kund  und  fügen  hiemit  zu  wissen:

Wir  haben  Uns  bewogen  gefunden,  in  dem  Artikel  4  der  Statuten  des  Ordbens  der
Württembergischen  Krone  folgende  Aenderungen  eintreten  zu  lassen:

Großkreuzen  jenes  Ordens,  welche  Mitglieder  Unseres  Königlichen  Hauses  over  anverer
  regierender  Häuser  sind,  werden  Wir  fortan  Sterne  zu  tragen  verleihen,  bei  welchen
die  Ordenszeichen  in  der  Mitte  auf  schwarzen,  statt,  wie  bei  den  übrigen  Großkrenzen,
auf  silbernen,  von  karminrother  Einfassung  umgebenen  Felvern  sich  befinden;  auch  werden
Wir  fortan  jenen  Großkreuzen  das  Ordenszeichen  nicht,  wie  den  übrigen  Großkreuzen,  an

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