Full text : Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1864. (41)

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1.
Negierungs-Blatt

für  das

Königreich  Württemberg.

 

Ausgegeben  Stuttgart  Freitag  den  15.  Januar  1864.
Inhalt.
Königliche  Dekrete.  Keine.

Verfügungen  der  Departements.  Bekanntmachung  eines  neuen  Famllienstatuts  des  Generalmajors
Freiherrn  v.  Wiederhold  in  Ludwigsburg.  —  Verfügung,  betreffend  das  Statut  für  die  neue  Hebammenschule
  und  Gebäranstalt  in  Stuttgart.  —  Bekanntmachung,  betreffend  dle  Regelung  der  Verpflegungsgelder
  für  die  in  die  Landeshebammenschule  und  in  die  Gebäranstalt  in  Stuttgart  aufgenommenen
  Schülerinen  und  Wöchnerinen.

I.  Unmittelbare  Königliche  Dekrete.

Keine.
I1.  Verfügungen  der  Departements.
A)  Des  Justiz-Departements.

Des  Civil-Senats  des  K.  Gerichtshofs  für  den  Schwarzwaldkreis.

Bekanntmachung  eines  neuen  Familienstatuts  des  Generalmajors  Freiherrn  v.  Wiederhold  in
Ludwigeburg.

Der  Generalmajor  im  K.  Generalstabe  zu  Ludwigsburg,  Carl  Friedrich  Cuno  Freiherr
  v.  Wiederbold  hat,  unter  Aufbebung  des  von  ihm  am  11.  December  1847  errichteten
  Familienstatuts  (Reg.  Blatt  von  1848,  S.  214),  am  1.  November  1863  ein  neues
Familienstatut  errichtet,  wonach  das  ihm  zugehörige  Rittergut  Rietheim  mit  Hohenkarpfen,
O.A.  Tuttlingen,  so  wie  die  von  ihm  ebendaselbst  erworbenen  bürgerlichen  Güter,  ein  un-