Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1864. (41)

6. 
Regierungs-Blatt 
für das 
Königreich Württemberg. 
Ausgegeben Stuttgart Freitag den 8. April 1864. 
Inhalt. 
Königliche Dekrete. Gesetz, betreffend die Bestreitung außerordentlicher Bedürfnisse der Departements 
der auswärtigen Angelegenheiten und des Kriegswesens. 
Verfügungen der Departements. Oeffentliche Bekanntmachung in Betreff der Einverleibung des dem 
Herrn Fürsten Carl Anton von Hohenzollern-Sigmaringen zugehörigen allodialen Ritterguts 
Felldorf, O. A. Horb, in das Fürstlich Hohenzollern'sche Hausfideikommiß. — Oeffentliche Bekannt- 
machung, betreffend das Familienstatut der Freiherrn von Ulm-Erbach. — Verfügung, betreffend den 
Gewerbebetrieb der Handelereisenden. — Verfücgung, betreffend die Uebertragung grenzaceiseamtlicher 
Verrichtungen an verschiedene Eisenl 
  
— Bekanntmachung, betreffend die Ueber- 
tragung grenzsteueramtlicher Verrichtungen an die Eisenbahngüterabfertigungsstelle in Laupheim. 
  
I. Unmittelbare Königliche Dekrete. 
Gesetz, 
betreffend die Bestreitung außerordentlicher Bedürfnisse der Departements der auswärtigen Angelegen- 
heiten und des Kriegswesens. 
Wilheln, 
von Gottes Gnaden König von Württemberg. 
Nach Anbsrung Unseres Geheimen-Ratbes und unter Zustimmung Unserer getreuen 
Stände verordnen und verfügen Wir, wie folgt: 
Art. 1. 
Zu Bestreitung des außerordentlichen Aufwands für eine erhöhte Bereitschaft Unse- 
res Truppenkorps wird den Ministerien des Kriegs und der Finanzen die Summe von
	        
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