Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1864. (41)

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Regierungs-Blatt 
Königreich Württemberg. 
  
Ausgegeben Stuttgart Samstag den 23. Apri! 1864. 
Inhalt. 
Königliche Dekrete. Kelne. 
Verfügungen der Departements. Bekanntmachung, betressend eine mit der freien Stadt Frankfurt 
  
getroffene Vereinbarunz über gegenseilig zu gewährenden Schutz von Waarenbezeichnungen. — Be- 
kanntmachung, betreffend die Vollziehung der Arlikel 8 und 9 des Gesetzes vom 390. Jannar 1862 
über die Regelung des Verhältnisses der Staategewalt zur kathelischen Kirche. — Verfügung, betref- 
fend die Beurkundung der oberamtsgerichtlichen Inguis sten-Ab 9 
  
I1. Unmittelbare Königliche Dekrete. 
Keine. 
II. Verfügungen der Departements. 
A) Der Departements der Justiz, der auswärtigen Angelegen- 
heiten und des Innern. 
Der Ministerien der Justiz, der auswirtigen Angelegenheiten und des Innern. 
Bekanntmachung, betreffend eine mit der freien Stadt Frankfurt getroffene Vereinbarung über gegenseitig 
zu gewährenden Schutz von Waarenbezeichnungen. 
Unter Bezugnahme auf vie in obenbezeichnetem Betreffe am 11. und 24. December 
1862 und am 15. Oktober 1863 erlassenen Bekanntmachungen (Reg. Blatf von 1862 
Seite 261 und 285, und von 1863, Seite 220) wird hiedurch weiter veröffentlicht, daß 
die Königliche Regierung nunmehr auch mit der Regierung der freien Stadt Frank- 
furt durch Austausch von Ministerial-Erklärungen in widerruflicher Weise übereingekom-
	        
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