Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1864. (41)

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S. 
Regierungs-Blatt 
für das 
Königreich Württemberg. 
Ausgegeben Stuttgart Freitag den 20. Mai 1864. 
" Inhalt. — 
Königliche Dekrete. Keine. 
Verfügungen der Departements. Verfügung, betreffend die Veröffenilichung der ehegerichtlichen 
Ediktalladungen. — Verfügung, betreffend die Succession in die fürstliche Standesherrschaft Hohenlohe- 
Neuenstein-Kirchberg. — Verfügung, betreffend das Kleemeistereiwesen, 
  
I. Unmittelbare Königliche Dekrete. 
Keine. 
II. Verfügungen der Departements. 
A) Des Justiz-Departementéê. 
Des Justiz-Ministeriums. 
a) Verfügung, betreffend die Veröffentlichung der ehegerichtlichen Ediktalladungen. 
Da die in der Ebegerichtsordnung Th. II. Cap. XlllI. §. 5. vorgeschriebene, bei 
einem Theil der Ehegerichte noch übliche, Art der Veröffentlichung ehegerichtlicher Eoiktal- 
ladungen durch Verlesen von der Kanzel nicht mehr zeitgemäß ist, und mit Rücksicht 
auf die außerdem Statt findende Bekanntmachung jener Ladungen vurch öffentlichen An- 
schlag und die Einrückung in öffentliche Blätter als überflüssig erscheint; so wird auf den 
Antrag der evangelischen Synode nach Vernehmung der ehegerichtlichen Senate der höheren 
Gerichte verfügt, daß die Veröffentlichung der ehegerichtlichen Ediktalladungen in Zukunft 
nicht mehr durch Verkündigung von der Kanzel, sondern blos durch öffentlichen Anschlag
	        
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