Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1864. (41)

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Wir, die unterzeichneten Mitglieder des Gemeinderathes za.. ... 
beurkunden hiermit 
1) die Aechtheit der vorstehenden Unterschriften; 
2) daß die Ehefrau laut Gemeinderaths-Protokolls Seite .. . „ in Gemäßbeit 
des Gesetzes vom 21. Mai 1828, Art. 5 in die Verin der oben genannten Staats- 
Obligationen für den . . 
eingewilligt hat. 
Gefertigt zu.. dne 1800 
Der Gemeinderatb. 
Sodann verbinde ich, die unterzeichnete Ebefrau des Rechners, mich noch besonders, 
für alle aus der Verwaltung meines Ebemannes von deren Uebernahme an herrührende 
Forderungen der .. auch wenn diese die oben bestimmte Cautionssumme, oder 
den Wertb ver bestellten Pfanber übersteigen sollten, als Haupt-Schuldnerin mit der Wir- 
kung zu haften, daß es in der Wahl der flbiaeeben soll, welches von ung 
dieselbe um die ganze * belangen will. 
Gefertigt zu .. . . den. 1800 und 
F. die Ehefrau ves Rechners. 
Wir, die unterzeichneten Mitglieder des Gemeinderaths dz .. 
beuge biermit: 
5½) voß die Ehefrau des 0— 
gemäß dem Gesetz vom 21. Mai 1828. Art. 5 laut OemeinscFaths- Protekolls Seite 
sich für die ganze Schuld bres Ehemann- . verpflichtet hat. 
Gescheben zu ... . . den .. . . . 1800 
* Der Gemeinderath. 
Bemerkungen. 
1) Es dürfen nur solche württembergisce Staats- Obligationen angenommen werden, welche auf 
den Namen des Intercedenten eingeschrieben sind. 
Dieses Formular kann mit geringen Abänderungen auch für den Fall benutzt werden, wenn 
ein 8 Intercedent Forderungen bei anderen inländischen öffentlichen Kassen (elr. §. 7 der Mimsterial= 
Verfügung vom Z. Juli 1828) für einen Rechner als Faustpfand bestellen will. Cbenfo“ ist 
) wenn ein umerehelichtes Frauenzimmer für einen Rechner Staats- Obliganonen verpfändet, 
das Formular in entsprechender Weise zu modificiten.
	        
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