Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1864. (41)

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VII. Formular. 
Oberamt 
Gemeinde 
achrigice ulsu 
der 
Ehefrau des 
Nachdem ich, die Unterzeichnete, mich kürzlich mit dem 
dahier erbelsh babe, so made ich mich hiermit verbindlich, der 
für Allee, was mein Ebemann aus vvieser seiner Verwaltung, von deren l Urbernahme. an, 
derselben an Rest oder auf irgend eine Weise durch mangelbafte Amts= oder Kasse senführung 
schuldig werden sollte als * auptschulonerin mit der Wirluns zu haften, daß es in der 
Wahl der. - . 
liegen soll, welches von uns beiden sn ĩe um die ganze Forderung belangen vili. 
Kraft meiner Unterschrift. 
Gefertigt zu.. den 15800 
T. die Ehefrau 
Wir vie unterzeichneten Mitglieder des Gemeinderaths beurkunden hiermit: 
1) die Aechtheit der vorstehenden Unterschrift; 
2) daß die Ehefrau sich gemäß dem Gesetze vom 21. Mai 1828, Art. 5 laut unseres 
Gemeinderaths-Protokolls Bnpd. Seite fur die ganze Schuld 
ihres Ehemannes verpflichtet hat; 
3) daß, was die ehelichen Güterverhältnisse dieser Eheleute beteift, vesslben 
Oestehennn „ 1200 
der Gemeinderath
	        
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