Full text : Archiv für öffentliches Recht.Siebenter Band. (7)

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geführt  werden.  Etwas  ganz  anderes  ist  der  Versuch,  dem  Ideale
möglichst  nahe  zu  kommen  und  dessen  Verwirklichung  nach  Möglichkeit
  anzustreben.  Eben  hierzu  bedarf  es  der  Form  und  es
kommt  stets  nur  darauf  an,  inwieweit  die  richtige  Idee  nicht  nur
da  ist,  sondern  auch  die  Formen  und,  was  noch  wichtiger,  den
Gebrauch  derselben  bestimmt.  Es  wäre  nicht  das  erste  Mal,  dass
eine  an  sich  richtige  Idee  durch  den  Missbrauch  der  zu  ihrem
Dienste  bestimmten  Formen  in  Misscredit  gekommen  wäre.

Die  Idee  aber  ist  da;  und  wenn  sie  auch  nicht  ım  Stande
war,  alle  Missbräuche  zu  hindern  und  selbst  zu  solchen  Veranlassung
  und  Mittel  gegeben  hat,  wenn  z.  B.  trotz  der  constitutionellen
Formen  nicht  alle  Willkür  beseitigt,  dieselbe  vielmehr  gerade
durch  sie  unterstützt  wurde,  wenn  sie  ferner  zur  Untergrabung
und  zum  Schutze  der  bestehenden  Formen  ausgebeutet  worden
sind  —  sie  ist  doch  und  bleibt  der  Gegenstand  allgemeinen  Bewusstseins
  und,  wo  nicht,  der  Empfindung  und  des  Glaubens.
Der  moderne  Staat  und  mit  ihm  die  ganze  moderne  Cultur  steht
und  fällt  mit  dieser  Idee.

Sie  ıst  aber  nıcht  bloss  die  Idee  unserer  Zeit,  sondern  die
der  Humanität  überall  und  allezeit.  Sie  hat  allenthalben  nach
den  Verhältnissen  entsprechenden  Formen  gesucht  und  auch  solche
gefunden.  Man  denke  nur  z.  B.  an  die  Beschränkungen  der
Träger  der  Staatsgewalt,  an  die  verschiedene  Anwendung  des
Wahlmoments  bei  Thronwechseln,  an  die  Hof-  und  Volksversammlungen
  zum  Zwecke  der  Gesetzgebung,  an  den  Oonsens  der  Grossen
und  Aeltesten  bei  Veränderungen  des  bestehenden  Rechtes,  an
die  Versuche  einer  Rechtslehre  für  die  Eintsetzung  der  Könige,
an  die  Beschwörung  der  Landesfreiheit  als  Bedingung  der  Huldigung,
  an  die  besondere  Form  der  Jurisdiction  u.  s.  w.  —  von
der  Grundidee  der  republikanischen  Verfassung  ganz  zu  geschweigen.


Nach  der  Grösse,  dem  Bildungsgrade  des  Volkes  und  der
Differenzirung  seiner  Berufsklassen,  nach  der  Beweglichkeit  der-