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b) Verfügung, betreffend die Ertrapost= und Estafettentaxe pro 188.
Vermöge höchster Entschließung Seiner Majestät des Königs vom 21. d. M.
ist die Extrapost= und Estafettentaxe für den Zeitraum vom 1. März 1866 bis letzten
Februar 1867 auf —. 48 kr. pro Pferd und geographische Meile festgesetzt worden.
Stuttgart, den 23. Februar 1866. Varnbüler.
C) Des Departements des Innern.
Des Ministeriums des Innern.
Bekanntmachung, betreffend die Basler Versicherungsgesellschaft gegen Feuerschaden.
Nachdem vermöge höchster Entschließung vom 1. d. M. der Basler Versicherungs-
gesellschaft gegen Feuerschaden auf den Grund des Gesetzes vom 19. Mai 1852, der
Verordnung vom 28. desselben Monats, des Gesetzes vom 14. März 1853, Art. 2
und des Gesetzes vom 13. August 1865, Art. 38 die staatliche Genehmigung, beweg-
liches Vermögen jeder Art, sowie diejenigen Gebäude, welchen die Theilgahme an der
allgemeinen Krand Versicherungs Ausiat ausnahmsweise versagt beziehungsweise erlassen
ist (vergl. Art. 1 des Gesetzes vom 14. März 1853, 88§. 9 u. 10 der K. Verordnung
von demselben * gegen Feuersgefahr zu versichern, und zu diesem Behufe eine stän-
dige Agentur im Lande zu errichten, in widerruflicher Weise ertheilt worden ist, so
wird dieses hiermit unter dem Anfügen bekannt gemackt, daß die Hauptagentur der
edachten Gesellschaft dem Kaufmann Max Aich in Stuttgart übertragen und zu
egierungs-Commissären bei derselben die Regierungsräthe Schmidlin und Klumpp
daselbst bestellt worden sind.
tuttgart, den 2. März 1866. Geßler.
ß0) Des Departements des Kriegswesens.
Des Kriegsministeriums.
Verfügung, betreffend Errichtung eines „Konig-Karls-Stipendium“ an der K. Kriegsschule.
Mit höchster Entschließung vom 24. Februar d. J. haben Seine Königliche
Majestät Sich bewogen gefunden, aus Anlaß Höchst Ihres Geburtsfestes an der
K. Kriegsschule auf die Dauer Höchst Ihrer Regierungszeit ein Stipendium im Betrag
von 400 fl. aus Höchst Ihrer Oberhofkasse zu errichten, welches zum Unterhalt und zur
Beschaffung der Lehrmittel für einen würdigen und unbemittelten Kriegsschüler oder zu
Beiträgen hiezu für mehrere Kriegsschüler verwendet werden soll.
Dieses Stipendium soll den Namen „König Karls Stipendium“" führen und je
auf das Allerhöchste Geburtsfest Seiner Königlichen Majestät zur Vertheilung
gelangen.
tuttgart, den 2. März 1866. Wiederhold.
Gedruckt bei G. Hasseldrint.