Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1866. (43)

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S. 
Negierungs Blatt 
für das 
Königreich Württemberg. 
  
Ausgegeben Stuttgart Dienstag den 10. April 1866. 
Inhalt. 
Könlgliche Dekrete. Königliche Verordnung, betreffend die Veröffentlickung des am 31. December 1865 
zu Berlin abgeschlossenen Handelsvertrags zwischen dem Zollverein und Italien. 
Verfügungen der Departements. Verfügung, betreffend die Ertheilung von Ursprungszeugnissen 
für die nach Italien zu versendenden Gegenstände. 
  
I. Unmittelbare Königliche Dekrete. 
Königliche Verordnung, 
betreffend die Veröffentlichung des am 31. December 1865 zu Berlin abgeschlossenen Handelsvertrags 
z#wischen dem Zollverein und Italien. 
Karl 
von Gottes Gnaden König von Württemberg. 
Nachdem der am 31. December v. J. zu Berlin abgeschlossene Handelsvertrag 
zwischen dem Zollverein und Italien allseitig, von Uns nach Vernehmung Unseres 
Geheimen-Raths und unter Vorbehalt der verfassungsmäßigen Zustimmung Unserer 
getreuen Stände, ratificirt und der Austausch der Ratificationsurkunden am 12 dieses 
Monats zu Berlin bewirkt worden ist, so verordnen Wir mit Rücksicht auf die Bestim- 
mung des Artikels 7 des Vertrags, welche vorschreibt, daß derselbe acht Tage nach Aus-
	        
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