Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1866. (43)

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E) Des Finanz-Departements. 
Des Finanz-Ministeriums. 
Bekanntmachung, betreffend die Errichtung eines Grenzsteueramts in Biberach, Kameralamts Heilbronn. 
Behufs Erleichterung des Uebergangs von Wein, Obstmost, Bier, Malz und Brannt- 
wein aus und nach dem Großherzoglich Hessischen Kreise Wimpfen ist in Biberach, 
Kameralamts Heilbronn, ein Grenzsteueramt errichtet und die von Biberach nach Wimpfen 
führende Straße als Uebergangsstraße erklärt worden, was unter Beziehung auf die 
Bekanntmachung vom 27. Januar 1853 (Reg. Blatt S. 33) mit dem Anfügen zur all- 
gemeinen Kenntniß gebracht wird, daß gegenwärtige Verfügung mit dem 1. Mai d. J. 
in Wirksamkeit tritt. 
Stuttgart den 13. April 1866. 
Renner. 
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Gedrucklt bei G. Hasselbrink.
	        
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