Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1866. (43)

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. Für eine Baarzahlung von 98 fl. 30 kr. werden dem Darleiher 100 fl. als 4½ 
procentige Schuld verschrieben. 
Für die ausgenommenen Capitalien werden Schuldverschreibungen zu 100 fl., 
300 fl., 500 fl. und 1000 fl. S. W. auf Inhaber ausgestellt und mit 30 halb- 
jährigen Zinscoupons, sowie mit Talons versehen, gegen welch' letztere nach Ab- 
lauf der ersten 15 Jahre weitere Coupons bei der Staatsschuldenzahlungscasse 
in Stuttgart und bei dem Bankhause M. A. v. Rothschild und Söhne in Frank- 
furt a. M. kostenfrei für die Obligationsbesitzer bezogen werden können. 
. Die Verzinsung mit jährlichen 4 ½ % beginnt mit dem 1. Mai 1866 und er- 
folgt halbjährig auf den 1. Mai und 1. November: der Betrag der Zinscoupons 
kann sowohl bei der Staatsschuldenzahlungskasse und sämmtlichen Kameralämtern 
und Oberamtspflegen des Königreichs, als auch bei dem Bankhause M. A. 
v. Rothschild und Söhne in Frankfurt a. M. erhoben werden. 
. Den Besitzern der Schuldscheine ist das Recht eingeräumt, dieselben bei der 
Staatsschuldenzahlungscasse auf Namen einschreiben zu lassen. Hiebei steht cs 
ihnen frei, die noch nicht verfallenen Coupons nebst dem Talon entweder beizu- 
behalten oder an die Staatsschuldenzahlungskasse zurückzugeben. Im letzteren 
Falle ist während der Dauer der Einschreibung der Zins nur gegen Quittung bei 
der so eben genannten Kasse oder bei den Kameralämtern oder Oberamtspflegen 
des Landes zu erheben. 
. Das Anlehen ist von Seite des Gläubigers unaufkündbar. Die ordentliche Til- 
gung desselben erfolgt innerhalb 50 Jahren vom Etatsjahr 186/ einschließlich 
an, aber keinenfalls vor dem 1. Oktober 1866 durch jährliche Verloosung. 
Außerordentliche Tilgungen werden vorbehalten. 
Die bei jeder Verloosung gezogenen Capitalien werden jedesmal öffentlich bekannt 
gemacht und 3 Monate nach dieser Bekanntmachung bei der Staatsschuldenzah- 
lungscasse und dem Bankhause M. A. v. Rothschild und Söhne in Frankfurt 
a. M. für den Glänbiger kostenfrei zurückbezahlt werden. 
. Mit der Annahme von Unterzeichnungen auf dieses Anlehen und mit der Ver- 
mittlung der Einzahlungen auf dasselbe sind die Staatsschuldenzahlungscasse
	        
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