Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1866. (43)

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Mit dem Vollzuge der gegenwärtigen Verordnung, welche mit dem Tage ihrer 
Verkündung in Kraft tritt, ist Unser Finanzminister beauftragt. 
Gegeben Stuttgart den 25. Juni 1866. 
Karl. 
Der Minister der auswirtigen Angelegenhriten: 
Varnbüler. 
Der Finanzminister: Auf Befehl des Königs, 
Renner. Der Kabinets Chef: 
Egloffstein. 
II. Verfügungen der Departements. 
A) Der Departements der auswärtigen Angelegenheiten 
und des Innern. 
Der Ministerien der auswärtigen Angelegenheiten und des Innern. 
Bekanntmachung, betrefsend die Paß= und Fremdenpolizei. 
Nachdem der durch die Königl. Verordnung vom 17. November 1865 (Reg. Blatt 
S. 479) veröffentlichten Uebereinkunft über die Paß= und Fremdenpolizei die Regie- 
rungen von Schwarzburg-Rudolstadt und Reuß jüngerer Linie zu Gera beigetreten sind, 
so wird solches hiemit bekannt gemacht. 
Stuttgart, den 21. Juni 1866. 
Varnbüler. Geßler. 
8) Des Departements des Innern. 
Des Ministeriums des Innern. 
Bekanntmachung, betressend die Basler Lebens-Versicherungs-Gcsellschaft. 
Vermöge höchster Entschließung vom 14. d. M. ist der „Basler Lebens-Versiche- 
rungs-Gesellschaft" in Basel nach Maßgabe des Gesetzes vom 13. August 1865, 
Artikel 38, in widerruflicher Weise die staatliche Genehmigung ertheilt worden, auf Grund
	        
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