Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1866. (43)

23. 
Regierungs-Blatt 
für das 
Königreich Württemberg. 
  
AUusgegeben Stuttgart Sansstag den 29. September 1806. 
Inhalt. 
Königliche Dekrete. Königliche Verordnung, betreffend die Aufbebung des Verbots der Pferde-Ausfubr 
über die Zollvereinsgrenze. 
Verfügungen der Derartements. Bekannmackung, betreffend die Ucl#ermapy#ung grenzsteueramtlicher 
Verrichtungen an den Eisenbahnstatirne-Verstand in Oebringen. 
  
I. Unmittelbare Königliche Dekrete. 
Königliche Verordnung, 
betreffend die Aufhebung des Verbots der Pferde-Ausfuhr über die Zollvereinsgrenze. 
Karl 
von Gottes Gnaden König von Württemberg. 
Nach Anhörung Unseres Geheimen-Raths haben Wir beschlossen und verordnen 
wie folgt: 
Das in Kraft Unserer Verordnung vom 9. Mai dieses Jahres bestehende Verbot 
der Ausfuhr von Pferden über die Zollvereinsgrenze tritt von heute an außer Wirk- 
samkeit.
	        
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