Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1866. (43)

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Negierungs-Blatt 
für das 
Köônigreich Württemberg. 
  
Ausgegeben Stuttgart Mittwoch den 31. Jannar 1866. 
Inhalt. 
Königliche Dekrete. Rönigliche Verordnung, betreffend die Veröffentlichung des — wegen Fortdauer 
des Anschlusses des Großberzogibums Luxemburg an das Zollsystem Preußens und der übrigen Staa- 
ten des Zollvereins abgeschlossenen Vertrags. « 
Verfügungen der Devartements. Verfügung, betreffend eine Ergänzung der organisatorischen 
Bestimmungen für die K. Württ. Kriegsschule. — Bekanntmachung, betreffend dle Aufhebung der 
Binnencontrole in Bezlehung auf Branntwein im Herzogthum Braunschwelg. — Bekanntmachung, be- 
treffend die Vergütung der Rübenzuckersteuer für ausgeführten Zucker. 
I. Unmittelbare Königliche Dekrete. 
Königliche Verordnung, 
betreffend die Veröffentlichung des — wegen Fortdauer des Anschlusses des Großherzogthums 
Luremburg an das Zollsystem Preußens und der übrigen Staaten des Zollvereins 
abgeschlossenen Vertrags. 
Karl 
von Gottes Gnaden König von Württemberg. 
Nachdem am 29. Oktober vorigen Jahres wegen Fortdauer des Anschlusses des 
Großherzogthums Luxemburg an das Zollsystem Preußens und der übrigen Staaten des 
Zollvereins ein Vertrag abgeschlossen und derselbe allseitig, von Uns unter Vorbehalt 
der verfassungsmäßigen Zustimmung der Stände des Königreichs, ratificirt worden ist,
	        
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