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Negierungs-Blatt
für das
Köônigreich Württemberg.
Ausgegeben Stuttgart Mittwoch den 31. Jannar 1866.
Inhalt.
Königliche Dekrete. Rönigliche Verordnung, betreffend die Veröffentlichung des — wegen Fortdauer
des Anschlusses des Großberzogibums Luxemburg an das Zollsystem Preußens und der übrigen Staaten
des Zollvereins abgeschlossenen Vertrags. «
Verfügungen der Devartements. Verfügung, betreffend eine Ergänzung der organisatorischen
Bestimmungen für die K. Württ. Kriegsschule. — Bekanntmachung, betreffend dle Aufhebung der
Binnencontrole in Bezlehung auf Branntwein im Herzogthum Braunschwelg. — Bekanntmachung, betreffend
die Vergütung der Rübenzuckersteuer für ausgeführten Zucker.
I. Unmittelbare Königliche Dekrete.
Königliche Verordnung,
betreffend die Veröffentlichung des — wegen Fortdauer des Anschlusses des Großherzogthums
Luremburg an das Zollsystem Preußens und der übrigen Staaten des Zollvereins
abgeschlossenen Vertrags.
Karl
von Gottes Gnaden König von Württemberg.
Nachdem am 29. Oktober vorigen Jahres wegen Fortdauer des Anschlusses des
Großherzogthums Luxemburg an das Zollsystem Preußens und der übrigen Staaten des
Zollvereins ein Vertrag abgeschlossen und derselbe allseitig, von Uns unter Vorbehalt
der verfassungsmäßigen Zustimmung der Stände des Königreichs, ratificirt worden ist,