Full text : Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1866. (43)

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Negierungs-Blatt

für  das

Köônigreich  Württemberg.

 

Ausgegeben  Stuttgart  Mittwoch  den  31.  Jannar  1866.
Inhalt.

Königliche  Dekrete.  Rönigliche  Verordnung,  betreffend  die  Veröffentlichung  des  —  wegen  Fortdauer
des  Anschlusses  des  Großberzogibums  Luxemburg  an  das  Zollsystem  Preußens  und  der  übrigen  Staaten
  des  Zollvereins  abgeschlossenen  Vertrags.  «

Verfügungen  der  Devartements.  Verfügung,  betreffend  eine  Ergänzung  der  organisatorischen
Bestimmungen  für  die  K.  Württ.  Kriegsschule.  —  Bekanntmachung,  betreffend  dle  Aufhebung  der
Binnencontrole  in  Bezlehung  auf  Branntwein  im  Herzogthum  Braunschwelg.  —  Bekanntmachung,  betreffend
  die  Vergütung  der  Rübenzuckersteuer  für  ausgeführten  Zucker.

I.  Unmittelbare  Königliche  Dekrete.

Königliche  Verordnung,

betreffend  die  Veröffentlichung  des  —  wegen  Fortdauer  des  Anschlusses  des  Großherzogthums
Luremburg  an  das  Zollsystem  Preußens  und  der  übrigen  Staaten  des  Zollvereins
abgeschlossenen  Vertrags.

Karl

von  Gottes  Gnaden  König  von  Württemberg.

Nachdem  am  29.  Oktober  vorigen  Jahres  wegen  Fortdauer  des  Anschlusses  des
Großherzogthums  Luxemburg  an  das  Zollsystem  Preußens  und  der  übrigen  Staaten  des
Zollvereins  ein  Vertrag  abgeschlossen  und  derselbe  allseitig,  von  Uns  unter  Vorbehalt
der  verfassungsmäßigen  Zustimmung  der  Stände  des  Königreichs,  ratificirt  worden  ist,