Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1866. (43)

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ausgefertigt und jeder der beiden höchsten Regierungen eines derselben mit der Unter- 
schrift der beiderseitigen Bevollmächtigten und ihren Sigillen versehen, zugestellt worden. 
Isny den 13. Juni 1864. , 
Der K. Bayerische Bevollmächtigte: Der K. württembergische Bevollmächtigte: 
gez. Vogel, Regierungs-Direktor. gez. Daniel, Regierungsrath. 
(1. 8.) (L. S.) 
III. Vereinbarung 
über die 
Bereinigung der Landesgrenz-Differenzen und Streitigkeiten zwischen Württemberg 
und Bayern. 
Die zu Bereinigung der Landesgrenz-Differenzen und Streitigkeiten zwischen Würt- 
temberg und Bayern ernannten beiderseitigen Commissäre haben sich auf den Grund 
der gepflogenen Commissions-Verhandlungen und vorbehältlich der Genehmigung der bei- 
den höchsten Regierungen über nachstehende Ausgleichung vereinigt. 
Die Gegenstände der erwähnten Grenz-Differenzen und Streitigkeiten sind: 
. 1. 
Königl. württembergisches Oberamt Tettnang, Markung Muttelsee, Gemeinde 
Langenau. 
Königl. bayerisches Bezirksamt Lindau, Markung Unterreitenau. 
Bei dem Grenzpfahl Nr. 60 zieht sich nach der württembergischen Karte die Grenze 
auf den Pfahl Nr. 61 über das Gut des Gebhard Gierer von Echatweiler, dasselbe in 
zwei ungleiche Hälften durchschneidend. 
Von dem Gut liegen nach der württembergischen Karte ½8 Morgen 6,8 Ruthen 
oder 34 bayer. Dezimalen auf württembergischem Gebiet der Markung Muttelsee und 
bilden die Parzelle 156, während nach der bayerischen Karte das ganze Grundstück 
83 Dezimalen mit der Plan-Nummer 1381 zum bayerischen Gebiet Markung Unter- 
Reitenau gehört, und die Landesgrenze der neben dem Gut fortziehende Weg bildet.
	        
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