Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1866. (43)

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in der württembergischen Karte als Feldweg Nr. 25 eingetragen, wird als Bestandtheil 
der bayerischen Markung Buch und des bayerischen Gebiets anerkannt und fallt d der 
Markung Waldmannshofen und dem württembergischen Gebiete aus. 
8. 18. L 
Württembergische Gemeindemarkung Niedersteinach und Reinsbronn, Ou. Mer- 
gentheim. 
Bayerische Markung Buch, Bezirksamts Ochsenfurt. 
Zwischen den Grenzmarken 865 und 866 und 870 und 871 wird die Mitte des 
Steinachbachs als Landesgrenze anerkannt. 
8. 19. 
Württembergische Markung Queckbronn, O. A. Mergentheim. 
Bayerische Markung Tauberrettersheim, Bezirksamts Ochsenfurt. 
Zwischen den Landesgrenzmarken 940—941 wird die in dem württembergischen 
Cataster mit den Parzellen-Nummern 806, 807, 808 aufgeführte Fläche von 18 Mor- 
gen 19,8 Ruthen württembergisches oder 1 Tagwerk 31,3 Dezimalen bayerisches Maß 
im Eigenthum des Schultheißen Kölle in Queckbronn als ein Bestandtheil der bayeri- 
schen Markung Tauberrettersheim und des bayerischen Gebiets anerkannt, und fällt 
der Markung Queckbronn und dem württembergischen Gebiete aus. 
§. 20. 
Württembergische Markung Schäftersheim, O. A. Mergentheim. 
Bayerische Markung Tauberrettersheim, Bezirksamts Ochsenfurt. 
Zwischen den Landesgrenzmarken 966—969 ist aus Anlaß des Baues und der 
Unterhaltung der Straße von Tauberrettersheim und Schäftersheim der Landesgrenzzug 
dahin abgeändert worden, daß der Grenzstein A. nach dem aufgenommenen Handrisse 
auf Pct. C. hinausgerückt, dann die Grenze in gerader Linie links der Straße auf den 
Punkt l). gezogen wird, von wo aus sie in einem rechten Winkel quer über die Straße 
ihre Richtung nach E. nimmt und dann längs der Straße hin von E. nach B. läuft, 
so daß die Straßenstrecke C. D. EK auf württembergisches, dagegen D. E. B. auf 
bayerisches Staatsgebiet zu liegen kommt. 
§. 21. " 
Württembergische Markung Nassau, O. A. Mergentheim. 
Beayerische Markung Strüth, Bezirksamts Ochsenfurt.
	        
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