Full text : Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1866. (32)

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Zu  dessen  Beurkundung  ist  gegenwärtiges
Decret

unter  Siegel  und  Unterschrift  des  Ministeriums  des  Innern  ausgefertigt  worden.
Dresden,  den  16.  Januar  1866.

Ministerium  des  Innern.
Frhr.  v.  Beust.

 

Demuth.

 

AM  8.  Bekanntmachung,

die  Eröffnung  des  Betriebs  auf  der  Chemnitz-Annaberger  Staatseisenbahn
betreffend;

vom  18.  Januar  1866.

Nachdem  der  Bau  der  Chemnitz-Annaberger  Staatseisenbahn  im  Wesentlichen  vollendet  ist,
wird  der  Betrieb  auf  derselben  für  den  Güter=  und  Personenverkehr,  für  letzteren  jedoch  zur
Zeit  nur  in  beschränkter  Weise  mit  den  hierzu  bestimmten  gemischten  Zügen,  am

»  ersten  Februar  laufenden  Jahres
eröffnet  werden.

An  dieser  Eisenbahnlinie  sind:  das  Eisenbahnamt:  Annaberg-Buchholz,  die  Eisenbahn—
expeditionen:  Flöha,  Erdmannsdorf,  Zschopau  und  Wolkenstein,  die  Güterstation:  Waldkirchen
  und  die  zu  beschränktem  Güterverkehre  eingerichteten  Haltestellen:  Scharfenstein,  Wiesenbad
  und  Schönfeld,  sowie  die  Personenhaltestellen:  Niederwiesa  bei  Chemnitz  und  Hennersdorf
  errichtet  worden.

Die  Chemnitz-Annaberger  Staatseisenbahn  ist  dem  Complexe  der  westlichen  Staatseisenbahnen
  zugetheilt  und  die  Verwaltung  des  Betriebs  darauf  der  Staatseisenbahndirection  zu
Leipzig  übertragen  worden.

Auf  derselben  kommen  die  Vorschriften  für  Personen-,  Gepäck-,  Equipagen-,  Leichen=  und
Thierbeförderung  vom  29.  December  1859  und  der  Nachtrag  dazu  vom  1.  März  1862,
sowie  das  allgemeine  Güterbeförderungs-Reglement  von  demselben  Tage  mit  den  von  der
Direction  bekannt  gemachten  besonderen  Bestimmungen  zur  Anwendung.

Die  Tarifbestimmungen  und  Fahrpläne  werden  durch  die  Staatseisenbahndirection  zu
Leipzig  bekannt  gemacht.