Full text : Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1904. (70)

Lehrziel.

Verteilung
des  Unterrichtsstoffes.



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und  nicht  etwa  in  diesen  die  Schriftlektüre  zugunsten  einer  übermäßig  eingehenden  Behandlung
  der  sonstigen  Aufgaben  dieser  Stufe  ungebührlich  verkürzt  wird.

Der  Religionsunterricht  in  den  Klassen  III  bis  I  soll  in  der  Regel  nur  Lehrern
übertragen  werden,  die  wenigstens  die  erste  theologische  Prüfung  abgelegt  haben.  Wird
der  Unterricht  an  einer  Anstalt  von  mehreren  Lehrern  erteilt,  so  haben  sich  diese  wegen
der  einzuhaltenden  Lehrgänge  und  der  zu  stellenden  Forderungen  zu  einigen.

Bei  jedem  geeigneten  Anlasse  haben  die  Religionslehrer  den  Schülern  die  Verpflichtung
  zum  regelmäßigen  Besuche  des  Gottesdienstes  nahezuführen.  Die  Texte  der
vorangegangenen  oder  bevorstehenden  Sonn=  und  Festtage  sind  öfters  im  Unterrichte  kurz
zu  besprechen.

Beutsch.

§#9.  Der  Unterricht  im  Deutschen  hat  die  Schüler  dahin  zu  fördern,  daß  sie  beim
Abschlusse  ihrer  Schullaufbahn

a)  in  ihrer  Muttersprache  ihre  Gedanken  mündlich  und  schriftlich  klar,  sprachrichtig
und  ohne  grobe  Verstöße  gegen  den  guten  Geschmack  auszudrücken  vermögen,

b)  durch  die  Vorführung  zahlreicher  auserlesener  Musterstücke  und  die  eingehendere
Durchnahme  einiger  größerer  Dichtungen  einen  nachhaltigen  Eindruck  von  deutschem
  Volkstum,  deutscher  Art  und  Sitte  erhalten  haben,  mit  den  hauptsächlichsten
Kunstformen  der  Poesie  und  Prosa  bekannt  geworden  sind  und  das  Wichtigste
über  den  allgemeinen  Entwicklungsgang  der  deutschen  Sprache  und  Literatur
erfahren  haben.

*  10.  Klasse  VI,  7  Stunden  (einschließlich  1  Stunde  Geschichtserzählungen).

UÜbungen  im  richtigen  und  sinngemäßen  Lesen,  im  Nacherzählen  von  Gehörtem  und
Gelesenem  sowie  im  Vortragen  gelernter  kleiner  Gedichte  und  Prosastücke  aus  dem
Lesebuche.

Durchnahme  und  feste  Einübung  der  Lehre  vom  einfachen  Satze  und  seiner  wesentlichsten
  Erweiterungen.  Das  Wichtigste  über  die  Wortklassen  (unter  Anwendung  der
lateinischen  Bezeichnungen),  ferner  über  die  Abwandlung  der  Haupt-,  Für=  und  Zeitwörter.


Übungen  in  der  Rechtschreibung  und  im  Gebrauche  der  wichtigsten  Satzzeichen.

In  den  für  Geschichtserzählungen  bestimmten  Stunden  sind  Bilder  aus  der  griechischen,
vornehmlich  aber  aus  der  deutschen  Heldensage,  im  Winterhalbjahre  auch  solche  aus  der
Anfangszeit  der  deutschen  Geschichte  vorzuführen,  soweit  angängig  im  Anschluß  an  das
eingeführte  Lesebuch.

Wöchentlich  ein  Aufsatz  (Nacherzählung)  oder  ein  Diktat,  daneben  alle  4  Wochen
eine  Spracharbeit  in  Reinschrift.