Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1868. (45)

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Hauptprüfungen sind: 
a) die Aufnahmeprüfung in die Kadettenschule, 
b) die Austrittsprüfung aus derselben, 
JP) die Portepeefähnrichsprüfung, 
d) die Offiziersprüfung. 
Zwischenprüfungen sind: 
die Jahres= und Halbjahrsprüfungen, welche in der Kadettenschule abgehalten werden. 
Die Jahresprüfungen werden im Herbst abgehalten und bilden den Uebergang in 
eine höhere Klasse. 
Die Halbjahrsprüfungen finden im Frühjahr statt. 
Von diesen Prüfungen sind zu erstehen: 
1) seitens derjenigen jungen Leute, welche durch die Kadettenschule gehen: 
a) die Aufnahmeprüfung in diese Schule, 
b) die Zwischenprüfungen, 
) die Austrittsprüfung aus der Kadettenschule, an Stelle der Portepeefähnrichs- 
prüfung, 
d) die Offiziersprüfung; 
2) seitens derjenigen jungen Leute, welche ihren Weg durch das Regiment nehmen: 
a) die Portepeefähnrichsprüfung, sofern sie nicht schon eine Maturitätsprüfung 
erstanden haben, 
b) die Offiziersprüfung. 
8. 7. 
Für die Prüfungen an der Kriegsschule bestehen 2 Kommissionen, nemlich: 
1) die Militärstudien= und Prüfungskommission, 
2) die Kadettenprüfungskommission. 
Die Militärstudien= und Prüfungskommission hält alle Hauptprüfungen, die Ka- 
dettenprüfungskommission alle Zwischenprüfungen ab. 
Die Militärstudien= und Prüfungskommission besteht aus: 
dem Generalquartiermeister als Vorstand, 
dem Stabsoffizier der Kriegsschule, 
drei Stabsoffizieren der Linie, von jeder Waffe einer, 
dem Kommandanten der Kriegsschule.
	        
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