Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1868. (45)

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umstände der sich Verpflichtenden die Einhaltung der übernommenen Verbindlichkeiten 
ermöglichen. 
Falsche Angaben in diesen Urkunden haben die Nichtberücksichtigung des Bewerbers 
zur Folge. 
Die Reisekosten sind von den Bewerbern selbst zu bestreiten. 
Die Aufnahmeprüfung erstreckt sich nach Gegenstand und Maß über: 
1) Religion. 
Uebersichtliche Kenntniß der biblischen Bücher und der darin enthaltenen Glaubens- 
und Sittenlehre. 
Die Prüfung geschieht nach Confessionen. 
2) Mathematik. 
à) Arithmetik. 
Die 4 Grundoperationen mit ganzen und gebrochenen Zahlen. Decimalbrüche. 
Regel de tri. Zinsrechnung. Einfache und zusammengesetzte Gesellschaftsrechnung. 
Algebra. Die 4 Grundoperationen mit reellen Zahlen. Lehre von den Proportionen. 
b) Geometrie. 
Von den Elementen bis zum Lehrsatz des Pythagoras. Linien und Winkel im 
Kreise. Theilung der Peripherie und Konstruktion regelmäßiger Fignren. 
3) Deutsche Sprache. 
Schriftliche Bearbeitung eines dem Alter und dem Gesichtskreis des Bewerbers 
entsprechenden Themas, ohne Verstöße gegen die Orthographie und Satzbildung. 
Bemerkung. Wer in der deutschen Sprache ein unzureichendes Prädikat erhält, wird unter 
keinen Umständen als bestanden erachtet. 
4) Lateinische Sprache. 
Uebung im Uebersetzen der in den öffentlichen Schulen eingeführten Klassiker: 
Cornelius Nepos, Sallust, Livius, Cäsar de bello gallico. 
Uebertragung eines nach seinem Inhalt der Fassungskraft dieser Altersstufe ange- 
messenen deutschen Themas in das Lateinische ohne gröbere Verstöße. 
5) Französische Sprache. 
Uebung im Uebersetzen leichterer Themate aus dem Deutschen ins Französische und 
umgekehrt.
	        
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