Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1868. (45)

15. 
Regierungs-Blatt 
Königreich Württemberg. 
  
Ausgegeben Stutt gart Mitwoch den — 
Inhalt. 
Königliche Dekrete. Keine. — Bekanntmachung, betreffend die Auflösung des Hof-Kameralamts Herrenberg. 
Berfügungen der Departements. Bekanntmachunz, betreffend die Stuttgarter Pferde-Eisenbahngesell- 
schaft. — Bekanntmachung, betreffend das „Martinihaus“ zu Nottenburg. — Verfügung, betrefsend 
den Steuersatz für das zur Branntweinbereitung verwendete Grünmalz. — Berichtigung. 
  
  
I. Unmittelbare Königliche Dekrete. 
Keine. 
K. Hof-Domänenkammer. 
Bekanntmachung, betreffend die Auflösung des Hof-Kameralamts Herrenberg. 
Seine Königliche Majestät haben durch höchstes Dekret vom 29. Februar 
d. J. die Auflösung des Hof-Kameralamts Herrenberg und die lebertragung der daselbst 
nach dem Vollzug der verschiedenen Ablösungen noch übrig bleibenden Geschäfte an das 
Hof-Kameralamt Stuttgart gnädigst zu verfügen geruht. 
Dieses wird mit dem Anfügen bekannt gemacht, daß die Veränderung mit dem 
1. Juli d. J. in Wirkung treten wird. 
Stuttgart den 7. April 1868. 
Ergenzinger.
	        
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