Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1868. (45)

V 20. 
Regierungs-Blatt 
Königreich Württemberg. 
  
Ausgegeben Stuttgart Montag den 8. Juni 1868. 
Inhalt. 
Königliche Dekrete. Königl. Verordnung, betreffend die Anoidnung einer neuen Wahl der Abgeord- 
neten zur zwelten Kammer der Ständeversammlung. 
Verfügungen der Devartements. Verfügung, betreffend dle Vornabme elner neuen Wahl der Ab- 
geordneten für die zweite Kammer der Ständeversammlung. 
I. Unmittelbare Königliche Dekrete. 
Königliche Verordnung, 
betreffend die Anordnung einer neuen Wahl der Abgeordneten zur zweiten Kammer der 
Ständeversammlung. 
Karl 
von Gottes Gnaden König von Württemberg. 
In Gemäßheit des §. 157 der Verfassungs-Urkunde verordnen und verfügen Wir, 
nach Anhörung Unseres Geheimen-Rathes, daß eine neue Wahl der Abgeordneten, 
welche nicht Amtshalber Sitz und Stimme in der zweiten Kammer der Ständeversamm- 
lung haben, auf den Grund der bezüglichen Bestimmungen der Verfassungs-Urkunde, 
ferner des Gesetzes, betreffend die Unabhängigstellung der staatsbürgerlichen Rechte von 
dem religiösen Bekenntnisse vom 31. Dezember 1861, des die Verfassungs-Urkunde in 
mehreren Punkten abändernden Verfassungs-Gesetzes vom 26. März 1868, so wie des
	        
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