Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1868. (45)

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b) Bekanntmachung, betreffend die Metzgergenossenschaft in Reutlingen. 
Nachdem Seine Königliche Moajestät der Methzergenossenschaft in Neut- 
lingen, deren Zweck in der Erbauung und dem Betriebe eines Schlachthauses daselbst 
besteht, vermöge höchster Entschließung vom 4. d. Mts. auf den Grund der vorgelegten 
Statuten das Recht der juristischen Persönlichkeit gnädigst verliehen haben, so wird dieses 
hiermit unter dem Anfügen bekannt gemacht, daß die Genossenschaft ihren rechtlichen 
Wohnsitz in der Stadt Reutlingen hat. 
Stuttgart, den 5. Juni 1868. 
Geßler. 
Mi#sN 
  
Gedruckt bel G. Hasselbrink.
	        
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