Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1868. (45)

281 
24. 
Regierungs-Blatt 
für das 
Königreich Württemberg. 
  
Ausgegeben Stuttgart Montag den 29. Juni 1868. 
Inyalt. 
Könlgliche Dekrete. Keine. 
Verfügungen der Departements. Verfügung, betreffend die Erlassung neuer organischer Bestin- 
mungen für die Thlerarznelschule in Stuttgart. 
  
  
I. Unmittelbare Königliche Dekrete. 
Keine. 
II. Verfügungen der Departements. 
Des Departements des Kirchen= und Schulwesens. 
Des Ministeriums des Kirchen= und Schulwesens. 
Verfügung, betreffend die Erlassung neuer organischer Bestimmungen für die Thierarzneischule in Stuttgart. 
Nachdem die durch Verfügung des Ministeriums des Kirchen= und Schulwesens 
vom 5. Juni 1861 (Reg. Bl. S. 74 ff.) bekannt gemachten Statuten der König- 
lichen Thierarzneischule in Stuttgart zum Zwecke einer Reorganisation dieser An- 
stalt nach den Anforderungen der Gegenwart einer durchgreifenden Revision unterworfen 
worden sind, werden an der Stelle derselben mit höchster Genehmigung Seiner Kö- 
niglichen Majestät vom 10. dieses Monats nachstehende neue organische Bestim- 
mungen für die Thierarzneischule erlassen, wobei bemerkt wird, daß die Funktionen, 
welche den an der Thierarzneischule angestellten Lehrern, als dem technischen Kollegium 
in Veterinärsachen, für thierärztliche Prüfungen, Begutachtungen in gerichtlichen Streit- 
fällen und dergleichen zukommen, hiedurch nicht berührt werden.
	        
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