Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1868. (45)

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spezielle Pathologie und Therapie, 
pathologische Anatomie, 
Chirurgie, 
Operationslehre, mit Uebungen im Operiren, 
Geburtshilfe, 
äußere Pferdekenntniß (Extérieur), 
gerichtliche und 
polizeiliche Thierheilkunde, 
Theorie des Hufbeschlags und Hufkrankheiten. 
Der praktische Unterricht hat hauptsächlich zum Gegenstande: 
die innerlichen und äußerlichen Krankheiten der verschiedenen Hausthiere, 
die Bereitung und Anwendung der Arzneien, 
den Hufbeschlag. 
S. 4. 
Die Zeit, innerhalb welcher der gesammte theoretische und praktische Unterricht an 
der Thierarzneischule ertheilt wird, ist auf drei Jahre festgesetzt. 
8. 6. 
Zum Behufe einer möglichst zweckmäßigen Vertheilung der einzelnen Lehrgegen- 
stände (§. 3) auf die angegebene Lehrzeit (§. 4) ist ein bestimmter Lehrplan aufgestellt, 
welcher nach Bedürfniß von Zeit zu Zeit einer Revision unterworfen wird. 
S. 6. 
Die Ertheilung des Unterrichts geschieht theils mittelst Vorträgen, theils mit- 
telst Demonstrationen und Uebungen. 
S. 7. 
Als Lehrmittel dienen: 
A. einerseits die verschiedenen Sammlungen der Anstalt, nämlich 
1) die Bibliothek, 
2) die Sammlung von physikalischen und chemischen Apparaten, 
3) von anatomischen und chirurgischen Instrumenten, 
4) von anatomisch-physiologischen und pathologischen Präparaten,
	        
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